Dienstag, 07. Oktober, 18:30 Uhr
«Insolvenzverfahren als Instrument der Gläubigerbefriedigung oder als Mittel zur Wiederherstellung der Marktordnung?»
Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
ich darf Sie herzlich zur achten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2025 einladen, und zwar am
Dienstag, 07. Oktober, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.
Es wird vortragen
Herr Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill),
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,
zum Thema
„Insolvenzverfahren als Instrument der Gläubigerbefriedigung oder als Mittel zur Wiederherstellung der Marktordnung?“.
Herr Professor Brinkmann ist seit 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Insolvenzrecht an der Universität Bonn. Er ist zugleich geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht sowie Mitglied des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht. Von 2020 bis 2024 war er Studiendekan der Fakultät. Professor Brinkmann hat in Hamburg, Heidelberg und Montréal studiert und sich im Jahr 2009 an der Universität zu Köln habilitiert. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören neben dem (internationalen) Insolvenzrecht vor allem das Kreditsicherungsrecht und das Zivilverfahrensrecht. Er hat zahlreiche Aufsätze und Kommentierungen zum Insolvenzrecht - u.a. im Uhlenbruck, im Kübler/Prütting/Bork sowie im Karsten Schmidt - vorgelegt und referiert regelmäßig zu insolvenz- und verfahrensrechtlichen Themen.
§ 1 S. 1 InsO definiert als Zweck des Insolvenzverfahrens die gemeinschaftliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dieses Ziel in den meisten Verfahren weitgehend verfehlt wird. In theoretischer Hinsicht steht die Gläubigerbefriedigung als Verfahrensziel auffällig unverbunden neben der ordnungspolitischen Funktion, die dem Unternehmensinsolvenzrecht aus volkswirtschaftlicher Sicht zukommt und die nicht zuletzt der Gesetzgeber in den Begründungen zur InsO, zum ESUG und zum SanInsFoG betont hat.
Professor Brinkmann widmet sich in seinem Vortrag dem Verhältnis von volkswirtschaftlicher Ordnungsfunktion und privatrechtlicher Haftungsverwirklichung. Er wird aufzeigen, welche Konsequenzen sich aus dieser Funktionsanalyse ergeben und dabei insbesondere auf drei Bereiche eingehen: die Haftung wegen Insolvenzverschleppung, Sanierungen im Insolvenzverfahren sowie die Praxis der Unternehmensfortführung im Eröffnungsverfahren.
Ich freue mich sehr, dass Herr Prof. Dr. Brinkmann sich erneut bereit erklärt hat, vor dem Arbeitskreis vorzutragen. Sein Thema lädt dazu ein, dass wir uns einmal etwas von der hektischen Betriebsamkeit des Alltags und der Besprechung aktueller kniffeliger Einzelfragen lösen und statt dessen einen Blick auf die hinter unserer täglichen Arbeit liegenden Ziele und Zwecke werfen. Ich bin mir sicher, dass wir viele spannende und neue Impulse bekommen werden, die in einer hoffentlich lebhaften Diskussion aufgegriffen werden können, bevor wir traditionell den Abend in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen.
Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.
Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Dr. Peter Laroche
Vorsitzender