Dienstag, 11. März (2. Dienstag, wegen Karneval), 18:30 Uhr
Gesellschaftsrechtliche Regelungen in Insolvenzplänen
Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
ich darf Sie herzlich zur dritten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2025 einladen, und zwar am
Dienstag, 11. März, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.
Es wird vortragen
Herr Prof. Dr. Matthias Nicht,
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
zum Thema
„Gesellschaftsrechtliche Regelungen in Insolvenzplänen“.
Herr Prof. Dr. Nicht war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung zunächst vom 01. 04. 2002 bis 31. 03. 2003 in forensischer juristischer Tätigkeit mit dem Schwerpunkt Zivil- und Insolvenzrecht bei hww Wienberg Wilhelm Insolvenzverwalter, Dresden, tätig, bevor er von 01. 04. 2003 bis 31. 01. 2009 eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden, Institut für Ausländische und Internationale Rechtsangleichung, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Zivilprozessrecht und Internationales Privatrecht, Dresden, inne hatte. Es schloss sich vom 01. 02. 2009 bis 30. 04. 2016 eine Tätigkeit als Rechtsanwalt (Associate, Senior Associate, Counsel) bei CMS Hasche Sigle Insolvenzberatung und verwaltung PartG mbB, Leipzig / Frankfurt a.M. an. Parallel übte er bereits seit 01. 04. 2009 bis 30. 04. 2016 eine Lehrtätigkeit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin, aus.
Seit 01. 05. 2016 ist er Professor für Bürgerliches Recht, Vollstreckungs- und Insolvenzrecht, Registerrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Von Oktober 2018 bis April 2020 war er parallel nebenberuflicher Honorardozent für Bürgerliches Recht im Vorbereitungsdienst des gehobenen Auswärtigen Dienstes an der Akademie Auswärtiger Dienst des Auswärtigen Amtes, Studiengang Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Berlin.
Neben seiner Lehrtätigkeit hat Herr Prof. Dr. Nicht sich als Autor und Herausgeber einer Vielzahl insolvenzrechtlicher Schriften einen Namen gemacht. Exemplarisch erwähnt seien nur das Werk Frege / Riedel / Nicht (Hrsg.), „Schlussbericht und Schlussrechnung im Insolvenzverfahren“ und die Kommentierung der §§ 187 bis 206 InsO in: Fridgen / Geiwitz / Göpfert (Hrsg.), Beck‘scher Online- Kommentar InsO, 36. Edition, C. H. Beck, 08 / 2024.
Der Vortrag wird sich mit den Rahmenbedingungen des Gesellschafts- und Registerrechts im Hinblick auf die Gestaltung von rechtsträgerbezogenen Insolvenzplanregelungen beschäftigen. Es wird hierzu an §§ 217 Abs. 1 S. 2, 225 InsO angeknüpft und herausgearbeitet, inwieweit nach Art und Umfang Plandispositivität zugunsten der Insolvenzschuldnerin gegeben ist. Auf dieser Grundlage werden die rechtliche Gestaltung und der sich anschließende Vollzug der Planregelungen dargestellt. Hierzu werden die möglichen organisationsrechtlichen Strukturänderungen (Fortsetzungsbeschlüsse, Kapitalmaßnahmen, Personalveränderungen hinsichtlich der Vertretungsorgane, Umwandlungsvorgänge) im Detail beschrieben und hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzung erläutert. Wir freuen uns sehr, dass wir Herrn Prof. Dr. Nicht gewinnen konnten, erstmals vor dem Arbeitskreis vorzutragen. Ich kann Ihnen einen spannenden und kurzweiligen Vortrag eines Referenten versprechen, der es wie kaum ein anderer versteht, Wissenschaft und Praxis zu vereinen und gleichermaßen Gehör zu verschaffen. Im Anschluss an den Vortrag und eine sicherlich wiederum lebhafte Diskussion wollen wir den Abend traditionsgemäß in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) gemeinsam ausklingen lassen.
Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.
Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Dr. Peter Laroche
Vorsitzender