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des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

«Die Bargeschäftsausnahme gemäß § 142 InsO und die Vorsatzanfechtung»

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur vierten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2026 einladen, und zwar am

Dienstag, 14. April (2. Dienstag, wegen Ostern), 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen
Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan M. Schubert,
CMS Hasche Sigle, Frankfurt am Main,
Träger des Uhlenbruck-Preises 2025,

zum Thema
Die Bargeschäftsausnahme gemäß § 142 InsO und die Vorsatzanfechtung.

Herr Dr. Stephan M. Schubert (Jahrgang 1991) studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Nach dem zweiten Staatsexamen im Jahr 2018 nahm er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in Frankfurt am Main im Bereich Restrukturierung und Insolvenz auf. Herr Schubert promovierte berufsbegleitend bei Herrn Prof. Dr. Andreas Piekenbrock. Seine Dissertation, die er in seinem Vortrag vorstellen wird, wurde mit dem Uhlenbruck-Preis 2025 des Verbands Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) ausgezeichnet. Bei seiner beruflichen Tätigkeit hat Herr Schubert einen Schwerpunkt im Bereich der Prüfung und Geltendmachung oder Abwehr insolvenzbezogener Sonderaktiva. Herr Schubert publiziert regelmäßig zu insolvenz(anfechtungs)rechtlichen Themen

In seinem Vortrag wird Herr Schubert das Verhältnis der Bargeschäftsausnahme zu ihrer Rückausnahme gemäß § 133 Abs. 1–3 InsO betrachten. Im Wege einer systematisch-teleologischen Analyse wird die Frage beleuchtet, ob das in § 142 Abs. 1 InsO normierte Unlauterkeitserfordernis auf den Tatbestand der Vorsatzanfechtung zu transferieren ist. Hieran anknüpfend wird der Normzweck des § 142 InsO unter Berücksichtigung der betroffenen Interessen, deren Bewertung sowie der im Tatbestand zum Ausdruck gelangten Abwägungsentscheidung des Gesetzgebers herausgearbeitet. Auf Grundlage der so gewonnenen Ergebnisse werden schließlich die Auslegung und die praktische Anwendung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen des Bargeschäfts einer kritischen Würdigung unterzogen. 

Der Vortrag enthält einen breiten Streifzug durch das Insolvenzanfechtungsrecht, der auch die Neuausrichtung der Vorsatzanfechtung kongruenter Deckungen, die Deckungsanfechtung und die Bezüge der Insolvenzanfechtung zur Insolvenzantragspflicht einbeziehen wird.

Ich freue mich sehr, dass wir, unserer Tradition folgend, erneut den aktuellen Träger des nach unserem Ehrenvorsitzenden benannten Uhlenbruck-Preises des VID gewinnen konnten, bei uns vorzutragen und seine Forschungsergebnisse vorzustellen. Wie Sie der Vortragsbeschreibung entnehmen können, behandelt Herr Schubert in seiner Arbeit und seinem Vortrag äußerst praxisrelevante Themen, die einen spannenden Abend und eine lebhafte Diskussion versprechen.

Im Anschluss an die Vortragsveranstaltung wollen wir den Abend traditionsgemäß in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen.

Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.

Voraussichtlich vom 02.04.2026 bis 13.04.2026 ist die Anmeldung freigeschaltet.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender