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Vortrag 10.Januar 2006
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem 10. Januar 2006, 18.30 Uhr
       
Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoß

Es wird vortragen

Herr Professor Dr. Ulrich Ehericke, LL.M., Universität zu Köln

zum Thema

„Von der Restschuldbefreiung zum Entschuldungsverfahren“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich wieder einmal ein Mitglied der juristischen Fakultät der Universität zu Köln bereit erklärt hat, vor den Mitgliedern unseres Arbeitskreises zu einem hochaktuellen Thema zu referieren.  Professor Ehricke ist Direktor der Institute für das Recht der europäischen Gemeinschaften und für Energierecht an der Universität zu Köln. Den Mitgliedern des Arbeitskreises dürfte der Referent bestens bekannt sein. Zuletzt hat er auf Einladung des Arbeitskreises im April 2004 zum Thema „Die Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter bei grenzüberschreitenden Insolvenzen nach der EuInsVO“ vorgetragen.
Professor Dr. Ehricke ist auf Grund seiner zahlreichen Publikationen zum nationalen und internationalen Insolvenzrecht (u.a. Kommentator der §§ 286 ff. InsO im Müncher Kommentar) ein ausgewiesener Kenner der Materie.

Das derzeitige Restschuldbefreiungsverfahren hat nicht alle Erwartungen erfüllt und wirft (immer noch) eine ganze Reihe von Problemen auf. Das gilt insbesondere im Hinblick auf masselose Schuldner. Diesen Problemen soll mit einer grundlegenden Neugestaltung des rechtlichen Rahmens der Schuldenbereinigung für Privatpersonen in Deutschland begegnet werden. Ein Vorschlag der sog. „Wustrau-Gruppe“ plädiert insoweit für die prinzipielle Beibehaltung des derzeitigen Regelungsansatzes unter Einflechtung bestimmter Modifikationen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich in einem Diskussionsentwurf für eine grundsätzliche Neuausrichtung der Restschuldbefreiung im deutschen Recht ausgesprochen. Auf der Grundlage dieses Papiers werden derzeit Vorschläge für eine Neuregelung erarbeitet, die dann zur allgemeinen Diskussion gestellt werden sollen. Der vorgesehene Paradigmenwechsel besteht unter anderem in der Abschaffung der Person des Treuhänders, in der Zulässigkeit der Einzelzwangsvollstreckung und dem Verzicht auf ein vorgeschaltetes Gesamtliquidationsverfahren. Diese Neuerungen werfen indes erhebliche dogmatische und praktische Schwierigkeiten auf. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass in rechtsvergleichender Sicht in anderen Staaten der EU der Tendenz nach eher der Weg eingeschlagen wird, der in Deutschland bereits begangen wurde. In dem Referat möchte Prof. Ehricke nach der Darstellung der zu erwartenden Neuerungen die auftretenden Probleme analysieren und – vor dem Hintergrund einiger Regelungen in andren Mitgliedstaaten - zur Diskussion stellen.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüssen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender

 

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