Mitgliederbereich

Vortrag 5.Dezember 2006
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem 5. Dezember 2007, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoß

Es wird vortragen
Frau Richterin am Amtsgericht Stefanie Rüntz, z.Zt. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

zum Thema
„Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Aufsicht im Insolvenzverfahren“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich die Referentin für Insolvenzrecht, Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Register, Grundbuch und FGG, im Justizmninisterium des Landes Nordrhein.-Westfalen, Frau Richterin am Amtsgericht Stefanie Rüntz, bereit erklärt hat, zu einem brandaktuellen Gesetzentwurf vorzutragen und unseren Mitgliedern Rede und Antwort zu stehen. Frau Rüntz war bis zu ihrer Abordnung ins Justizministerium im September 2004 als Richterin am Amtsgericht Aachen in verschiedenen Funktionen tätig. Die Referentin hat im Justizministerium verschiedene Reformvorhaben begleitet. Im April dieses Jahres hat sie zusammen mit Herrn Diplom-Rechtspfleger Schmidt eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen und geleitet, deren Ergebnis der „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Aufsicht im Insolvenzverfahren (GAVI)“ ist.

Die Thematik einer verbesserten Kontrolle der Insolvenzverwalter ist aus Anlass mehrerer Fälle von Veruntreuungen mit Schäden in Millionenhöhe in das öffentliche Blickfeld gerückt.  Der Gesetzentwurf  verfolgt nicht die Absicht, durch repressive Regelungen die Insolvenzverwalter einer verschärften Kontrolle zu unterwerfen. Vielmehr ist er von dem Wunsche getragen, zum einen durch größere Transparenz kriminelle Verhaltensweisen schneller erkennbar werden zu lassen, um so auch schneller auf diese Erkenntnisse reagieren zu können. Zum anderen sind auch auf Seiten des Gerichts Standards für die gebotene Prüfung zu setzen. 

Da die Referentin federführend an der Ausarbeitung und Formulierung des Gesetzentwurfs beteiligt war, dürfen wir auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der Brisanz der Thematik auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüssen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender

 

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