Mitgliederbereich

Vortrag 3.April 2007
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem 3. April 2007, 18.30 Uhr
       
Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoß

Es wird vortragen

Herr Richter am Bundesgerichtshof Dr. Hans Gerhard Ganter, Karlsruhe

zum Thema

„Aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Aussonderung und Absonderung“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich der stellvertretende Vorsitzende des u.a. für Insolvenzsachen zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, Herr Dr. Hans Gerhard Ganter, bereit erklärt hat, vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu einem hochaktuellen Thema zu referieren.  Der Referent ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht, u.a. Mitautor des Münchener Kommentars zur InsO, Mitherausgeber der Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung (NZI) und Redaktionsbeiratsmitglied der WM – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht.
Herr Dr. Ganter wird zu wichtigen, das Recht der Aus- und Absonderung betreffenden Entscheidungen des BGH der jüngsten Zeit vortragen Dazu zählt zunächst die Entscheidung des IX. Zivilsenats vom 9.3.2006 – IX ZR 67/04, nach der ein Aussonderungsrecht aufgrund eines Treuhandverhältnisses ausscheidet, wenn der Schuldner das Konto, auf das treuhänderisch gebundene Gelder geflossen sind, auch als Eigenkonto genutzt hat. Für die insolvenzrechtliche Praxis von großem Interesse sind ferner das Urteil vom 8.12.2005 – IX ZR 182/01 - sowie die Entscheidung des Senats vom 16.2.2006 – IX ZR 26/05  - ( NZI 2006, 342, zVb in BGHZ 166, 215). In der ersten Entscheidung stellt der Senat klar, dass in der Arbeitgeberinsolvenz die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge nicht als aussonderungsfähiges Treugut zugunsten  der Sozialversicherungsträger anzusehen sind. In seinem Urteil 16.2.2006 räumt der BGH dem Insolvenzverwalter die Befugnis ein, auch solche Sachen zu verwerten, deren Gebrauch der Schuldner einem Dritten gewerblich gegen Entgelt überlassen hatte.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüssen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender

 

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