Mitgliederbereich

Vortrag Juni 2007
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem . Juni 2007, 18.30 Uhr
       
Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoß

Es wird vortragen

Herr Professor Dr. Ulrich Haas, Johannes Gutenberg Universität Mainz

zum Thema

„Die insolvenzrechtlichen Implikationen des MoMiG“

Wir freuen uns, dass sich Herr Professor Dr. Ulrich Haas, Inhaber des Lehrstuhls für
Zivilprozessrecht und Bürgerliches Recht an der Johannes Gutenberg Universität
Mainz, wieder einmal bereit erklärt, vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu einem
hochaktuellen Thema zu referieren. Der Referent ist Autor einer Vielzahl von Veröffentlichungen zum Insolvenz- und Gesellschaftsrecht (siehe nur Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassungen, in von Gerkan/Hommelhoff (Hrsg), Handbuch des Kapitalersatzrechts, 2000; Besonderheiten der Gesellschaftsinsolvenz, in Gottwald (Hrsg) Insolvenzrechtshandbuch, 2. Aufl.; Kommentierung zu § 43 GmbHG, in Michalski (Hrsg), GmbHG, Bd. 2, 2002; Die Kapitalerhaltung, in Sernetz/Haas (Hrsg), Kapitalaufbringung und -erhaltung in der GmbH, Köln 2003; Kommentierung der §§ 135, 136, 145, 146 InsO, in Blersch/Goetsch/Haas (Hrsg), Berliner Kommentar zur InsO, Berlin 2006; Reform des gesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutzes, Gutachten E zum 66. Deutschen Juristentag Stuttgart 2006, München 2006). Neben dem Gesellschafts– und Insolvenzrecht fühlt sich der Referent darüber hinaus dem Sportrecht eng verbunden. So ist er u.a. Chairman der World Appeals Commission der International Basketball Federation in Genf, seit 2002 Schiedsrichter beim Court of Arbitration for Sport in Lausanne und Schiedsrichter in diversen ad hoc-Schiedsverfahen und institutionellen Schiedsverfahren. Beim 66. Deutschen Juristentag im vergangenen Jahr war Professor Haas Gutachter zu dem Thema: „Die Reform des gesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutzes“.

Das GmbH-Gesetz ist – sieht man einmal von der kleinen Reform von 1980 ab – seit Inkrafttreten 1892 nicht verändert worden. Dies wird sich bald ändern. Der Gesetzgeber hat am 30.06.2006 einen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbrauch (MoMiG) vorgelegt. Der Gesetzgeber will mit dem MoMiG zum einen Missstände beseitigen und zum anderen das deutsche GmbH-Recht im europäischen Wettbewerb der Rechtsordnungen stärken. Die geplanten Veränderungen sind weit reichend. Sie reichen über die Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, das Kapitalersatzrecht bis hin zum Mindestkapital bzw. der Insolvenzverschleppungs- und Verursachungshaftung. Der Bedeutung der Reform angemessen, hat der Gesetzgeber davon abgesehen, diese „über das Knie“ zu brechen. Er hat vielmehr weiten Kreisen eine Diskussion der Änderungsvorschläge ermöglicht. Umfassende Stellungnahmen liegen aus der Literatur, vom Deutschen Juristentag sowie von den verschiedenen Interessenvertretungen vor.

Der Referent wird in seinem Vortrag auf die geplanten Änderungen eingehen, soweit sie einen Bezug zum Insolvenzrecht aufweisen und diese geplanten Änderungen zum gegenwärtigen Recht ins Verhältnis setzen. Es steht zu hoffen, dass bis zu dem Vortrag auch der Regierungsentwurf zum MoMiG vorliegt, damit auch dieser in das Referat und in die Diskussion einbezogen werden können.
Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der Brisanz der Thematik auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüssen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender

 

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