Mitgliederbereich

Vortrag 7.Dezember 2010
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

Neben einem Referat steht die alljährliche Mitgliederversammlung an. Ich darf selber zunächst einmal ganz herzlich einladen zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2010 unseres Arbeitskreises am

Dienstag, dem 7. Dezember 2010, 18.30 Uhr
                      
Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Tagesordnung
1. Vorlage der Rechnungslegung des Arbeitskreises für das Jahr 2009 durch
den Schatzmeister, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Andreas Pink
2. Bericht  des Abschlussprüfers, Herrn Rechtsanwalt und Diplom-Kaufmann
Prof. Dr. Ralf Sinz, Köln, über das Ergebnis der Prüfung der Rechnungslegung
3. Genehmigung der Rechnungslegung und Entlastung des Vorstandes für das
Berichtsjahr 2009
4. Sonstiges

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wird vortragen

Herr Richter am Bundesgerichtshof  Dr. Gerhard Pape, Karlsruhe

zum Thema

„Erleichterung der Sanierung von Unternehmen durch Insolvenz ?“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Richter am Bundesgerichtshof Dr. Gerhard Pape bereit erklärt, zu einem hochaktuellen Thema vorzutragen. Der Referent ist seit dem 1. April 2008 Beisitzer im IX. Zivilsenat des BGH, dessen Schwerpunkt in der Zuständigkeit für das Insolvenzrecht liegt. Er ist Mitautor im Kübler/Prütting/Bork (Hrsg.), Kommentar zur Insolvenzordnung, Mitautor der 2010 in zweiter Auflage in der NJW-Schriftenreihe erschienen Gesamtdarstellung des Insolvenzrechts von Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus und Mitherausgeber der Zeitschrift ZInsO. Er ist außerdem Verfasser zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften und Referent auf Fachtagungen und Seminaren zum Insolvenzrecht.

Gegenstand des Referats ist eine Auseinandersetzung mit dem aktuellen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Es sollen die Widersprüche der derzeitigen „Reformbestrebungen“ – einschließlich der Bemühungen um eine Verlagerung der (gerichtlich begleiteten) Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens und der Vorgaben des Haushaltsbegleitgesetzes für das Jahr 2011 – aufgezeigt und analysiert werden. Ziel ist es, die Systembrüche darzustellen und auf die rückwärtsgerichtete Diskussion hinzuweisen, die dazu führen könnte, dass die Reform des Insolvenzrechts stückweise versandet.

Im Rahmen der Befassung mit dem ESUG soll das vorgeschlagene System der Verwalterauswahl durch die bestimmenden Gläubiger einer kritischen Würdigung unterzogen werden. Mögliche Auswirkungen und Risiken eines solchen Paradigmenwechsels, der einen Bruch mit dem Anspruch auf gleichmäßigen Zugang zum Amt des Verwalters darstellt, sind zu erörtern. Weiter ist eine kritische Auseinandersetzung mit der geplanten „Stärkung“ des Planverfahrens – insbesondere der Einbeziehung der Altgesellschafter, den vermeintlichen Erleichterungen des Verfahrens und dem Abbau der Hemmnisse durch Rechtsmittel geplant. Auf die weitere – vermutlich kontraproduktive – „Verkomplizierung“ soll besonders hingewiesen werden. Sodann will der Referent auf die vorgeschlagenen Änderungen des Eigenverwaltungsverfahrens näher eingehen. Hier soll der Schwerpunkt auf der Schaffung eines besonderen Eröffnungsverfahrens liegen. Einbezogen in die Betrachtungen wird jeweils die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, soweit sich daraus Hinweise auf mögliche Reformfragen ergeben oder die Reform Auswirkungen auf diese Rechtsprechung haben könnte.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der Brisanz der Thematik auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender




 

 

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