Mitgliederbereich

Vortrag 4. Oktober 2011
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Dienstag, dem 4. Oktober 2011, 18:30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Es wird vortragen

Herr Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hölzle, Bremen

zum Thema

„Die Wettbewerbsfähigkeit des Sanierungsstandorts Deutschland – ESUG quo vadis?“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Rechtsanwalt und Privatdozent Dr. Hölzle bereit erklärt hat, zu einem hochaktuellen Thema vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu referieren. Der Referent, Partner der überregionalen Sozietät Beck & Hölzle, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Insolvenzrecht, ist seit dem Jahre 2002 als Rechtsanwalt tätig und wird seit 2004 als Insolvenzverwalter bestellt.

Im Jahre 2011 hat Herr Dr. Hölzle seine Habilitation an der Universität Bremen mit einer Habilitationsschrift zum Bürgerlichen Recht und zur Rechtsökonomik abgeschlossen. Seit dem Sommersemester 2011 ist der Referent Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht an der Universität Bremen. Ab dem Wintersemester 2011/2012 wird er dort als Privatdozent für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenz- und Steuerrecht tätig sein.
Dr. Hölzle ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Insolvenz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht.

Die Wogen der Entrüstung, ausgelöst insbesondere durch die Fälle der deutschen Traditionsunternehmen Deutsche Nickelwerke AG und Schefenacker, die in den Jahren 2004 und 2006 durch ihren sanierungsvorbereitenden Wegzug, oder anders: ihre Insolvenzflucht – nach England das Recht der insolvenznahen Unternehmenssanierung im Wettbewerb der europäischen Rechtsordnungen[aufwühlten,  schienen ausgelaufen; ähnlich prominente Fälle hat es seither nicht gegeben.

Nachdem das MoMiG zum 01.11.2008 in Kraft getreten ist, dessen Motivation nicht zuletzt auf dem Wunsch der Beherrschung des durch den EuGH geöffneten Binnenmarktes auch im Gesellschafts- und im gesellschaftsnahen Insolvenzrecht gründet, ist es in der Fachöffentlichkeit zuletzt verhältnismäßig still geworden um die Fälle des insolvenz- und sanierungsrechtlichen forum shopping. Umso mehr verwundert es, dass an exponierter Stelle des Gesetzesentwurfs zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), nämlich bereits in der Einleitung zur Erläuterung des Gesetzesvorhabens, die Herstellung der Konkurrenzfähigkeit des Sanierungs- und Insolvenzstandortes Deutschland im europäischen Vergleich zu einem der Leitmotive erhoben wird. Diesen Gesichtspunkt noch einmal und noch dazu an solch zentraler Stelle in das Bewusstsein von Wissenschaft und Praxis zu rufen, ist mehr als berechtigt, denn als es still wurde um den Sanierungswegzug, die Outbound-Sanierung, waren längst nicht alle Probleme im sanierungsrechtlichen Wettbewerb der Rechtsordnungen gelöst. Will sich das ESUG der europäischen Konkurrenz stellen, so ist das ein hehres Ziel.
Allein die Attraktivität des Sanierungsstandortes Deutschland rechtfertigt es jedoch nicht, mit einem nur flüchtigen Blick auf den Nachbarn vermeintlich alte Zöpfe vorschnell abzuschneiden und dabei auch wohlbedachte Institutionen sachwidrig und in Kollision mit dem vorrangigen Regelungsziel zu durchlöchern.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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