Mitgliederbereich

Vortrag 6. Juni 2011
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises
findet statt am 

Montag, dem 6. Juni 2011, 18:30 Uhr

in der Industrie- und Handelskammer zu Köln,
Untersachsenhausen 10 – 26, 50667 Köln,
Merkens-Saal, Erdgeschoss, statt. 

Es wird vortragen 

Herr Richter am Oberlandesgericht Frank-Michael Goebel, Koblenz

zum Thema

„Das Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Richter am Oberlandesgericht Goebel bereit erklärt hat, zu einem für die insolvenzrechtliche Praxis wichtigen Thema vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu referieren. Der Referent ist Richter am Oberlandesgericht in Koblenz, Herausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichung zum Zivilprozessrecht (u.a. Anwaltformulare Zivilprozessrecht, 3. Aufl. 2010, Die Praxis des Beschwerderechts), zum Zwangsvollstreckungsrecht (Anwaltformulare Zwangsvollstreckungsrecht, 4. Aufl. 2011; Praxisleitfaden: Kontopfändung unter veränderten Rahmenbedingungen) und zum Kostenrecht (Praxisleitfaden Inkassokosten) und ständiger Mitarbeiter der Informationsdienste Forderung & Vollstreckung, Forderungsmanagement professionell und Prozessrecht aktiv. Er ist als erfahrener Referent auf vielen Kongressen, Seminarveranstaltungen, Inhouse-Seminaren und Workshops und als Dozent und Prüfer im Sachkundelehrganges des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) e.V. bekannt."

Der Referent wird die Einzelregelungen zum Pfändungsschutzkonto einführend kurz vorstellen und das System des Pfändungsschutzes erläutern. Im Zentrum seines Vortrages werden dann die praktischen Probleme mit dem Pfändungsschutzkonto und die Lösungsansätze der Praxis und der bisherigen Rechtsprechung stehen, so wie sie sich im ersten Jahr nach dem in Kraft treten gezeigt haben. Dabei werden auch die bisherigen Gesetzesänderungen und ihre Folgen, einschließlich der erst am 16.04.2011 in Kraft getretenen erneuten Änderung von § 850k Abs. 1 und § 835 Abs. 4 ZPO, sowie die am 01.07.2011 in Kraft tretenden weiteren Änderungen vorgestellt. Im Focus stehen selbstverständlich die Besonderheiten der Kontopfändung in den verschiedenen Verfahrensstadien der Insolvenz, d.h. die Rechte der Masse am Guthaben in Abgrenzung zum Einzelgläubiger.

Wir dürfen auf einen interessanten Vortrag gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Bedeutung des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag. 

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr

Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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