Mitgliederbereich

Vortrag 17. Januar 2012
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Neben einem Referat steht die alljährliche Mitgliederversammlung unseres Arbeitskreises an. Ich darf hierzu ganz herzlich einladen am

Dienstag, dem 17. Januar 2012, 18:30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Tagesordnung

  1. Vorlage der Rechnungslegung des Arbeitskreises für das Jahr 2010 durch den Schatzmeister, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Andreas Pink
  2. Bericht des Abschlussprüfers, Herrn Rechtsanwalt und Diplom-Kaufmann Prof. Dr. Ralf Sinz, Köln, über das Ergebnis der Prüfung der Rechnungslegung
  3. Genehmigung der Rechnungslegung und Entlastung des Vorstandes für das Berichtsjahr 2010
  4. Sonstiges


Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wird vortragen

Herr weiterer Aufsicht führender Richter am Amtsgericht Guido Stephan, Darmstadt

zum Thema

„Die bevorstehenden Änderungen des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr weiterer Aufsicht führender Richter am AG Guido Stephan bereit erklärt hat, uns einen Einblick in die geplanten Änderungen des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens zu gewähren. Der Referent ist seit 1980 Konkursrichter und seit 1999 Insolvenzrichter am Amtsgericht Darmstadt und dort Leiter des Insolvenzabteilung.  Von 2001 bis 2006 war er Referent im Insolvenzrechtsreferat des Bundesministeriums der Justiz und hat dort verschiedene Reformvorhaben begleitet. Er ist Mitautor im Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung und Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, Mitherausgeber der Zeitschriften ZVI und Verbraucherinsolvenz VIA, im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft  Schuldnerberatung e.V., und Mitautor des 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung und z.Zt. Vorsitzender einer Kommission,  in der Gläubigerverbände (Banken, Inkassoinstitute, die Finanzverwaltung und die Bundesagentur für Arbeit) und Verbände der Schuldnerberatung sowie der DAV gemeinsam die Bedingungen für eine Stärkung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren erarbeiten.

Der Referent wird sich in seinem Vortrag mit den bevorstehenden Änderungen des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens  befassen. Er wird sich mit der Frage auseinandersetzen, ob durch die geplante Halbierung der Dauer der Wohlverhaltensperiode die Rechte der Gläubiger gestärkt werden. Nach der Vorstellung des BMJ sollen mit der Verkürzung des Verfahrens für den Schuldner Anreize zu überobligatorischen Leistungen zur Befriedigung der Gläubiger geschaffen werden.
Weiterer Gegenstand des Referats werden die Pläne zur Erleichterung des außergerichtlichen Einigungsversuchs sein. Angesichts der angeblich hohen und stetig zunehmenden Misserfolgsquote des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs wird teilweise die vollständige Abschaffung dieses vorgeschalteten Verfahrens gefordert, da es bloßer Ballast sei und die Praxis belaste. Änderungen des Versagungsverfahrens und die Verschärfung der Versagungsgründe, die Bewältigung sog. „asymmetrischer Verfahren“ sowie die Abschaffung des Lohnabtretungsprivilegs (§114 InsO) bilden weitere Schwerpunkte des Referats.
Schließlich wird die Frage behandelt werden, ob die geplante Übertragung des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren auf den Rechtspfleger sinnvoll ist und ob gegebenenfalls verfassungsrechtliche Bedenken einer solchen Regelung entgegenstehen.
Abschließend wird sich der Referent mit der Frage auseinandersetzen, welche Chancen bestehen, dass nach zahlreichen gescheiterten Anläufen der lange Reformweg  nunmehr zu einem Ziel gelangt  oder ob die geplanten Änderungen nur eine Zwischenstation auf dem Weg zu einem harmonisierten „europäischen Restschuldbefreiungsverfahren“ sind und die Initiativen zur Weiterentwicklung eines Entschuldungsverfahren künftig nicht mehr vorrangig von den Landesjustizministerien, sondern von der EU-Kommission und dem europäischen Parlament ausgehen.

Wir dürfen auf einen interessanten Vortrag und eine rege Diskussion gespannt sein.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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