Mitgliederbereich

Vortrag 4. Juni 2013
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises
findet statt am

Dienstag, dem 4. Juni 2013, 18:30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Es wird vortragen

Herr Rechtsanwalt Dr. Günter Kahlert, Hamburg

zum Thema

"Nach der Rechtsprechungsänderung des VII. Senat des BFH: Insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbote im Umsatzsteuerrecht auf dem Prüfstand“


Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Dr. Günter Kahlert bereit erklärt, zu einem hochaktuellen Thema vor den Mitgliedern des Arbeitskreises vorzutragen. Der Referent ist als Rechtsanwalt und Steuerberater bei der White & Case LLP in Hamburg tätig. Auf den Gebieten des nationalen und internationalen Steuer- und Gesellschaftsrechts begleitet er Unternehmen bei Unternehmenskäufen, Umstrukturierungen und Sanierungen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung von Insolvenzverwaltern auf den Gebieten des Sanierungs- und Insolvenzsteuerrechts. Dr. Kahlert ist Mitglied des Herausgeberbeirats der ZIP und Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School. Er veröffentlicht regelmäßig zu Themen des Sanierungs- und Insolvenzsteuerrechts. Dr. Kahlert ist Mitherausgeber und Mitautor des Handbuchs Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht und Mitautor des Handbuchs Restrukturierung in der Insolvenz. 
Mit einem Urteil vom 25.7.2012  (VII R 29/11, BStBl II 2013, 36) hat der VII. Senat des BFH seine Rechtsprechung hinsichtlich der Beurteilung des Schuldigwerdens im Sinne des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO mit Blick auf Berichtigungen gemäß § 17 Abs. 2 UStG geändert. Der VII. Senat des BFH stellt nunmehr wie der V. und der XI. Senat des BFH hinsichtlich der Begründetheit einer Umsatzsteuerforderung im Sinne des § 38 InsO darauf ab, ob der steuerliche Tatbestand vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist, wobei es auf das steuerliche Entstehen der Steuer und deren Fälligkeit nicht ankomme. Indem der VII. Senat des BFH seine frühere Rechtsprechung aufgegeben hat, wonach die Verwirklichung des dem Steuertatbestand zugrunde liegenden zivilrechtlichen Sachverhalts  – also die Lieferung oder sonstige Leistung – maßgeblich war, hat er einen Einklang zwischen der Auslegung des § 38 InsO und der Auslegung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO hergestellt. Mit einem weiteren Urteil vom 25.7.2012 (VII R 44/10, BStBl II 2013, 33) folgt der VII. Senat des BFH dem V. Senat des BFH darin, dass für die Zeit vom Beginn des Jahres der Insolvenzeröffnung bis zur Insolvenzeröffnung eine (abgekürzte) Jahressteuerberechnung zu erfolgen habe, welche den materiellen Inhalt der Steuerfestsetzungen der Vorauszahlungsbescheide in sich aufnehme, auch wenn er die Nichtanwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO durch den V. Senat des BFH kritisiert.
Mit dem Vortrag soll aufgezeigt werden, welchen Einfluss die vorstehend skizzierte neue Rechtsprechung des VII. Senats des BFH auf die Anwendung der insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote im Zusammenhang mit Umsatzsteuern hat. Dies geschieht, indem praktisch bedeutsame Fallgruppen untersucht werden. Es wird sich ergeben, dass sämtliche Fallgruppen auf den Prüfstand gehören. Zahlreiche Fragen dürften nunmehr anders zu beantworten sein.



Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender



 

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