Mitgliederbereich

Vortrag 5. Februar 2013
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Dienstag, dem 5. Februar 2013, 18:30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Es wird vortragen

Rechtsanwalt Steuerberater Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Essen

zum Thema

„Aktuelle Rechtsfragen der Insolvenzanfechtung unter besonderer Berücksichtigung der Massegenerierung durch Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen gegen öffentlich-rechtliche Gläubiger“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich unser langjähriges Mitglied, Herr Rechtsanwalt Steuerberater Prof. Dr. Jens M. Schmittmann aus Essen, bereit erklärt hat, zu einem für die insolvenzrechtliche Praxis wichtigen Thema vorzutragen. Der Referent ist Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule Essen und lehrt dort allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht. Zudem wird er von den Insolvenzgerichten Essen und Dortmund zum Insolvenzverwalter bestellt. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift InsbürO und des Buches „Praxis der Insolvenzanfechtung“ (gemeinsam mit Prof. Dr. Haarmeyer und Prof. Dr. Huber). Sein Werk „Das insolvenzrechtliche Mandat“ (gemeinsam mit Dr. Theurich und Dr. Brune) ist inzwischen in der 4. Auflage erschienen. Sein Buch „Insolvenzen und Steuern“ (gemeinsam mit Waza und Prof. Dr. Uhländer) wird in Kürze in der 10. Auflage erscheinen. Darüber hinaus ist er mit einer Vielzahl von insolvenz- und steuerrechtlichen Themen und Vorträgen hervorgetreten.

Der Insolvenzverwalter ist im Interesse der Befriedigung der Gläubiger gehalten, Insolvenzanfechtungsansprüche, §§ 129 ff. InsO, zu ermitteln und geltend zu machen. Obgleich das Insolvenzanfechtungsrecht im Gesetz umfassend geregelt ist, hat es doch durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Konkretisierung und zum Teil auch Erweiterung erfahren. Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des BGH ist für die erfolgreiche Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen unabdingbar.

Der Referent zeichnet im Rahmen der Veranstaltung zunächst die Grundlinien des Insolvenzanfechtungsrechts nach, bevor er unter Schilderung konkreter Fälle, insbesondere zu §§ 130, 131 und 133 InsO, die praktischen Anwendungsbereiche der aktuellen Rechtsprechung erläutert. Dabei wird die Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen gegen öffentlich-rechtliche Gläubiger, insbesondere Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger, im Vordergrund stehen, da diese nicht nur häufig Kenntnis der wirtschaftlichen Situation des (späteren) Schuldners haben, sondern auch – im Gegensatz zu Insolvenzanfechtungsansprüchen z. B. gegen Gesellschafter (insbesondere § 135 InsO) – auch finanziell leistungsfähig sind. Abschließend werden auch internationale Aspekte aufgegriffen.

Der Vortrag richtet sich vor allem an Insolvenzverwalter und Rechtsanwälte, die mit der Ermittlung und Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen beauftragt werden, aber auch an Gerichte und Gläubiger. Gerade für Gläubiger ist die Kenntnis des Insolvenzanfechtungsrechts von erheblicher Bedeutung, da sie gegebenenfalls schon im Vorfeld mögliche Anfechtungsrisiken abschätzen können.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.
Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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