Mitgliederbereich

Vortrag 9. April 2013
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises
findet statt am

Dienstag, dem 9. April 2013, 18:30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Es wird vortragen

Richter am AG Frank Frind, Hamburg

zum Thema

Wohin geht die Reise? – Das „ESUG“ zwischen Auslegung, Missachtung und Missbrauch


Wir freuen uns, dass sich Herr Richter am AG Frank Frind bereit erklärt hat, ein Jahr nach Inkrafttreten des ESUG eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. Der Referent ist Richter am Amtsgericht Hamburg (Insolvenzgericht) und seit 1996 dort als Insolvenzrichter (früher Konkursgericht)(Abt.67c/68c) tätig. Er ist u.a. Mitautor in vier insolvenzrechtlichen Kommentaren und eines Insolvenzrechts-Lehrbuches für Studenten, Verfasser eines fachwissenschaftlichen Handbuches, von über 100 Aufsätzen zum Insolvenzrecht, und Mitherausgeber der insolvenzrechtlichen Fachzeitschrift „ZInsO“, des „ZInsO-News-Letters“, sowie des Handbuches „Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren“ und Mitglied des Vorstandes des „Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V.“ (BAKInso e.V.). Weiterhin war der Referent Vorsitzender des Norddeutschen Insolvenzforums e.V..


Das zum 1.3.2012 in Kraft getretene „ESUG“ hat bei verschiedenen Regelungen in der Praxis teilweise zu Anwendungs-  und Auslegungsproblemen geführt. In diesem Zusammenhang sind die Ermessenskompetenzen des Insolvenzgerichtes zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrensablaufes in Abwägung zu den Verfahrenszielen und seitens der Verfahrensbeteiligten geplanten Verfahrensverläufen derzeit Gegenstand vielfältiger Diskussionen. Nach Streichung des § 7 InsO droht eine „insolvenzrechtliche Diaspora“ ohne höchstrichterliche Richtungsentscheidungen. Der Referent wird seine Ansicht „Die Praxis muss sich einigen“ an einigen ausgewählten aktuellen Fragen illustrieren.
 Der Vortrag beleuchtet daher – fokussiert auf die sich jeweils abzeichnenden, jüngsten diesbzgl. Meinungsstreitigkeiten – die derzeitigen Hauptproblemfelder und unterbreitet Lösungsvorschläge:

  • Der zulässige Eigenantrag des Schuldners/schuldnerischen Unternehmens und gerichtliche Reaktionsmöglichkeiten
  • Der vorläufige Gläubigerausschuss: Vorschlag, Antrag , Bildung, Zusammensetzung, Aufgaben
  • Der Vorschlag zur Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters/Sachwalters
  • Die Masseverbindlichkeitsbegründung im Eigenverwaltungsverfahren
  • Die Veröffentlichung der vorläufigen Sachwaltung.

Der Referent wird dabei die unterschiedlichen Interpretationsansätze maßgeblicher „ESUG“-Normen in der Literatur aufzeigen und die diesbzgl. – soweit bereits vorliegende – Rechtsprechung aufbereiten. Dabei stellt er diese ins Verhältnis zu verschiedenen praktischen Beispielen der bisherigen „Geschichte der InsO“ aus Literatur, Rechtsprechung und seiner langjährigen Praxis als Insolvenzrichter.



Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender



 

Nach oben