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nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

Forderungsfeststellung im Insolvenzverfahren

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur zweiten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2023 einladen, und zwar am

Dienstag, den 7. Februar 2023, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.


Es wird vortragen
Herr RBGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer,
Karlsruhe,

zum Thema
„Forderungsfeststellung im Insolvenzverfahren“. 

 

Heinrich Schoppmeyer ist Honorarprofessor an der Universität Heidelberg und seit 2014 Richter am BGH. Er gehört seit 2015 dem u.a. für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenat des BGH an und ist seit 2020 dessen stellvertretender Vorsitzender. Er war zuvor an verschiedenen baden-württembergischen Gerichten tätig und zuletzt seit 2012 Vizepräsident des LG Offenburg. Er ist Mitherausgeber des MünchKomm-InsO und der NZI sowie Mitautor im Handbuch „Das Recht der Kreditsicherung“ (10. Aufl.), im InsO-Kommentar von Kübler/Prütting/Bork und im Münch-Komm-InsO.

Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen gemäß § 87 InsO nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen. Die Forderungsanmeldung und Forderungsfeststellung werfen vielfältige Rechtsfragen und praktische Probleme auf. Der Vortrag widmet sich diesen Fragen anhand der bislang ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen. Erörtert werden die Anforderungen an die Forderungsanmeldung, das Verfahren der Forderungsanmeldung einschließlich der Aufnahme unterbrochener Rechtsstreitigkeiten und die Wirkungen der Feststellung einer Forderung zur Tabelle.

Ich freue mich sehr, dass wir Herrn Prof. Dr. Schoppmeyer für ein Thema gewinnen konnten, das auf Tagungen und Seminaren sicherlich eher wenig Raum einnimmt, was hingegen in gänzlichem Widerspruch zu seiner Praxisrelevanz steht. Auch wenn Forderungsanmeldung und Feststellung zum Tagesgeschäft des Insolvenzrechtlers gehören, zeigt eine nähere Beschäftigung mit der Materie doch, dass es hier eine Vielzahl an teils hochkomplexen Problemen gibt, die zu beleuchten Ziel des heutigen Abends ist.

In bin mir sicher, dass Vortrag und Diskussion uns viele spannende und sicherlich auch teils völlig neue Perspektiven auf vermeintlich Altbekanntes eröffnen werden, bevor wir traditionell den Abend in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen.

Für die geplante Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten.

Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen. Nach derzeitigem Stand ist eine vorherige Testung nicht erforderlich, es gilt allerdings möglicherweise eine FFP-2-Maskenpfllicht in den Räumlichkeiten der Residenz.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender