Mitgliederbereich

Vortrag 14. Januar 2014

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Ich darf Sie ganz herzlich einladen zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2013 unseres Arbeitskreises, die in gewohnt kurzer Form durchgeführt wird, am

Dienstag, dem 14. Januar  2014, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Merkens-Saal, Erdgeschoß



Es wird wird vortragen

Herr Richter am Amtsgericht Dr. Thorsten Graeber, Potsdam

zum Thema

„Ist die Insolvenzverwaltervergütung durch einen Inflationsausgleichszuschlag  oder eine Vervielfachung des Regelsatzes wie unter der KO anzupassen?“

Wir freuen uns sehr, dass sich Herr Richter am Amtsgericht Dr. Graeber, ein ausgewiesener Experte zum Vergütungsrecht, bereit erklärt hat, zu einem hochaktuellen Thema zu referieren. Der Referent ist Insolvenzrichter am Amtsgericht Potsdam und seit 1998 Vorsitzender des Berlin/Brandenburger Arbeitskreises für Insolvenzrecht e.V. Seit 2010 steht er als Präsident dem deutschen Privatinsolvenztag vor. Dr. Graeber, seit 2006 Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin, ist Auto zahlrei-cher Schriften zum Insolvenzrecht. So ist er Mitautor des Graeber/Graeber, InsVV-online- Kommentars auf www.insvv-online.de, Mitautor des Graeber/Graeber, InsVV- Kommentars, Mitherausgeber des „Handbuch der Verwalterhaftung“, Kommentator im Münchener Kommentar-InsO, §§ 56 bis 59 InsO, aktuell 3. Auflage, Mitherausgeber der InsBüro, Zeitschrift für das Insolvenzbüro sowie Verfasser zahlreicher Aufsätze zum Insolvenzrecht.
Die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung InsVV stammt aus dem Jahre 1998 und gilt seit dem 1.1.1999 für alle Insolvenzverfahren. Trotz verschiedener inhaltlicher Änderungen wurden die Regelsätze der Verwaltervergütungen in § 2 InsVV seit dem Erlass der Verordnung nicht angepasst und die inzwischen eingetretenen Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds der Insolvenzverwaltung nicht berücksichtigt. Nach nunmehr 15 Jahren stellt sich die Frage, ob eine wirtschaftliche Anpassung der InsVV inzwischen notwendig geworden ist und gegebenenfalls, in welcher Weise eine solche Anpassung möglich und sinnvoll wäre.
Die bislang sehr verhaltene Diskussion hierzu ist bereits in die Vergütungspraxis eingeflossen. In einer ersten Entscheidung hat sich das LG Heilbronn (ZInsO 2013, 1810) im Ergebnis für eine Beibehaltung des bisherigen Zustandes ausgesprochen. Diese Entscheidung wird jedoch sicherlich nicht die letzte zu diesem Thema sein. Daher sollen im Rahmen des Vortrags die verschiedenen Gesichtspunkte erörtert und gewichtet werden. Bei dieser Betrachtung wird auch die historische Entwicklung der Regelvergütung zu Zeiten der Konkursordnung in den Blick genommen, da diese eventuell Schlüsse auf die Behandlung der aktuellen Situation zulässt. Sollte die Situation der InsVV vergleichbar mit der der VergVO sein, könnte es angemessen und notwendig erscheinen, vergleichbare Schlüsse zu ziehen. Ob dies jedoch bereits jetzt der Fall ist, bedarf einer genaueren Prüfung.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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