Mitgliederbereich

Vortrag 2. Dezember 2014

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Ich darf Sie ganz herzlich einladen zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2014 unseres Arbeitskreises, die in gewohnt kurzer Form durchgeführt wird, am

Dienstag, dem 2. Dezember 2014, 18:30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss

Tagesordnung

  1. Vorlage der Rechnungslegung des Arbeitskreises für das Jahr 2013 durch den Schatzmeister, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Andreas Pink
  2. Bericht  des Abschlussprüfers, Herrn Diplom-Kaufmann und Wirtschaftsprüfer Christoph Hillebrand, Köln, über das Ergebnis der Prüfung der Rechnungslegung
  3. Genehmigung der Rechnungslegung und Entlastung des Vorstandes für das Berichtsjahr 2013
  4. Sonstiges


Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wird vortragen

Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger, Köln

zum Thema

„Factoring in der Insolvenz“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Dr. Stefan Krüger bereit erklärt hat, zu einem für die insolvenzrechtliche Praxis besonders wichtigen Thema zu referieren.

Der Referent ist Rechtsanwalt und Partner der Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Düsseldorf. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Sanierungsberatung und das Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits- und Finanzierungsrecht, insbesondere Factoring und Leasing. Herr Dr. Krüger ist für eine Vielzahl von Factoringgesellschaften tätig, und zwar sowohl beratend als auch forensisch. Er ist durch Publikationen und Vorträge in diesen Bereichen ausgewiesen, insbesondere durch die Praxishandbücher Achsnick/Krüger, Factoring in Krise und Insolvenz, sowie Krüger/Ehl, Leasing in Krise und Insolvenz des Leasingnehmers.

In seinem Vortrag wird der Referent auf die Rechte und Pflichten des Factors im Eröffnungsverfahren und im eröffneten Verfahren eingehen. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens sind dies namentlich das Schicksal des Factoringvertrages, Auswirkungen von Zustimmungsvorbehalt und Veräußerungsverbot, Einziehungsrecht und Offenlegung sowie Absprachen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter.

In seinen Ausführungen zum eröffneten Verfahren wird der Referent auf das Schicksal des Factoringvertrages und die einzelnen Forderungskaufverträge eingehen. Ferner werden Handlungsoptionen und Ansprüche des Factors ebenso wie ihre Durchsetzung thematisiert, so das Einziehungsrecht, Weiterleitungsansprüche, Auskunfts-, Informations- und Einsichtsrechte, Unterlassungs-, Rechnungslegungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verwalter und Dritten. Ein besonderes Augenmerk wird den Themen Auf- und Verrechnung, Kollision mit Rechten Dritter, insbesondere Eigentumsvorbehaltsrechten und Globalzession, sowie Anfechtung zukommen.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der Brisanz der Thematik auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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