Mitgliederbereich

Vortrag 4. Februar 2014

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises  findet statt am

Dienstag, dem 4. Februar  2014, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen Saal, Erdgeschoß


Es wird vortragen

Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner und Herr Rechtsanwalt Steffen Werner, Berlin

zum Thema

”Bankenhaftung in Sanierungsfällen”

Wir freuen uns sehr, dass sich Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner und Herr Rechtsanwalt Steffen Werner bereit erklärt haben, zu einem für die insolvenzrechtliche Praxis wichtigen Thema vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu referieren.

Frau Dr. Berner ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalterin. Sie ist Inhaberin der Kanzlei Dr. Berner Insolvenzverwaltung mit Standorten in Berlin, Leipzig, Halle/Saale, Hamburg, Herford und München und wird regelmäßig von verschiedenen Insolvenzgerichten bestellt. Sie ist Vorstandsvorsitzende der „NIVD – Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschland e.V.“ und durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zum Insolvenzrecht ausgewiesen. Ihre Dissertation zum Thema „Sicherheitenpools der Banken und Lieferanten im Insolvenzverfahren“ ist in der KTS-Schriftenreihe des Carl-Heymanns-Verlages erschienen. Im NWB-Kommentar zur Insolvenzordnung kommentiert Frau Dr. Berner die Vorschriften über die Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO).

Steffen Werner ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Berner Insolvenzverwaltung. Er verfügt über eine mehr als zehnjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche. Gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin Dr. Berner referiert er regelmäßig zu insolvenzrechtlichen Themen, u.a. zur Haftung von Banken in Sanierungsfällen. Vor Aufnahme seines Jurastudiums arbeitete er nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung einige Monate als Diplom-Rechtspfleger (FH).“
Im Umgang mit der Krise, Sanierung oder Insolvenz ihres Kunden begegnen Kreditinstitute Haftungsrisiken. Beteiligt sich die Bank etwa aktiv an der Sanierung ihres Kunden und gewährt Überbrückungs- oder Sanierungskredite oder Prolongation, kann diese Unterstützung - wie die nachträgliche Besicherung oder die Umschuldung von Krediten - Anfechtungstatbestände auslösen. Darüber hinaus bestehen zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken. Aber auch bei bloßer Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung zum Schuldner („Stillhalten“), besteht die Gefahr der späteren Anfechtung des Insolvenzverwalters. Fungiert die Bank als Zahlstelle, ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 23.04.2012, IX ZR 74/11) eine Haftung nach § 133 Abs. 1 InsO zu beachten. Welche Risiken für Kreditinstitute insbesondere mit dieser neueren Rechtsprechung verbunden sind und wie sich Kreditinstitute zur Vermeidung einer späteren Inanspruchnahme positionieren sollten, behandeln die Referenten anhand von Beispielen aus der Praxis.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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