Mitgliederbereich

12. April 2016

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises
findet statt am

Dienstag, dem 12. April 2016, 18.30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Merkens-Saal, Erdgeschoß

Es wird vortragen

Herr Oberstaatsanwalt (HAL) a.D.
Dr. jur. Dipl.-Betriebswirt (FH) Hans Richter, Stuttgart

zum Thema

„Sanierung und Insolvenz
- strafrechtliche Risiken der professionellen Akteure -

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Dr. Hans Richter, der bis Herbst 2015 die 5 Schwerpunktabteilungen für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Stuttgart geleitet hat, sich bereit erklärt, über ein  für die insolvenzrechtliche Praxis besonders wichtiges Thema zu referieren. 

Seit über 30 Jahren veröffentlicht der Referent in vielen Fachbüchern und -zeitschriften Beiträge zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht und zur Praxis der Staatanwälte.  Er prüft im Ersten und Zweiten juristischen Staatsexamen, schult Richter, Staatsanwälte und Polizisten an den Dt. Richterakademien, der Bundesfinanzakademie und den Fortbildungsstätten der Bundesländer, referiert regelmäßig in Seminaren, die sich an Rechtsanwälte, Manager und Aufsichtsräte von Banken und Wirtschaftsunternehmen und deren Berater richten, ist Dozent und Gastdozent verschiedener Hochschulen in Bachelor- und Masterstudiengängen für Juristen und Betriebswirte und in der Ausbildung zum Fachanwalt für Straf- und Insolvenzrecht engagiert.

Schwerpunktmäßig beschäftigt er sich auch mit den strafrechtlichen Folgen fehlerhafter Beratung bei Unternehmenssanierung und -insolvenz sowie mit Themen des Kapitalmarktstrafrechts.  Zum Sanierungs- und Insolvenzstrafrecht ist insbesondere auf seinen umfassenden Beitrag in Müller-Gugenberger (Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2015 und zu strafrechtlichen Berater-Risiken und bei Compliance auf die Beiträge in Bockemühl (Hrsg.), Handbuch des Fachanwalts Strafrecht, 6. Aufl. 2015 (gemeinsam mit Dieter Quedenfeld), Schäfer (Hrsg.), Compliance, 6. Aufl. 2014 und in Hellenkamp/Fürderer (Hrsg.), Handbuch Bankvertrieb 2016 zu verweisen. 

Dass die Unternehmenskrise erhebliche strafrechtliche Risiken für Unternehmer und Manager birgt, ist zwischenzeitlich Allgemeingut geworden. Immer noch zu wenig bekannt – vor allem auch bei zivilrechtlich orientierten Juristen - sind kriminogene Fallstricke der Tat-Teilnahme und auch der faktischen Geschäftsführung für Berater in dieser Situation. Erst recht unbekannt sind die durch das ESUG neu geschaffenen Kriminalitätsfelder für „Sanierer“.

Der Diskussionsbeitrag für den Arbeitskreis will zunächst anhand eines „klassischen“ Sanierungsfalles in die Bedeutung des Betrugs- und Untreue-, aber auch in das – bei den Strafverfolgungsbehörden im Vordergrund stehende – Insolvenzverschleppungs-Strafrecht einführen. Danach wird der vom MoMiG intendierte und durch das ESUG verschärfte Wandel vom Verschleppungs- zum Antragsstrafrecht aus der Sicht der staatsanwaltschaftlichen Praxis nachvollzogen. Zum Abschluss kommt der Beitrag auf das allgemeine (Vermögens-)Strafrecht zurück, soweit es Gefahren für Verwalter/Sachwalter – aber auch für den Eigenverwalter, vor allem auch in der Form des „CRO“, „Bescheiniger“ und selbst für Mitglieder eines (auch vorläufigen) Gläubigerausschusses– birgt. 

Vor allem aber will der Beitrag die – auch kritische und streitige – Diskussion zwischen Berater/Verwalter und der Strafverfolgungspraxis anregen und so gegenseitiges Verständnis fördern.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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