Mitgliederbereich

04.10. 2017

Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren!

Die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Mittwoch, 4. Oktober 2017, 18.30 Uhr

Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln
Albertus-Magnus-Saal


Es wird vortragen

Herr Regierungsdirektor Alexander Bornemann, BMJV, Berlin

zum Thema

„Entwicklungen und Perspektiven im Recht der Konzerninsolvenz"


Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Regierungsdirektor Alexander Bornemann bereit erklärt hat, vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu referieren. Der Referent ist Referatsleiter Insolvenzrecht im BMJV. Er ist unter anderem Autor des gemeinsam mit Wimmer und Lienau herausgegebenen Werkes „Die Neufassung der EuInsVO“ und wirkt an zahlreichen Kommentaren zum Insolvenz- und Bankaufsichtsrecht mit (u.a. Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, Graf-Schlicker, Kommentar zur Insolvenzordnung, Beck/Samm/Kokemoor, Kreditwesengesetz mit CRR). Er ist vielgefragter Referent bei Veranstaltungen zum Insolvenz- und Bankrecht.

Nach langem Vorlauf hat der Bundestag am 9. März 2017 das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen (EKIG) verabschiedet, das am 21. April 2018 in Kraft treten wird. Seit dem 26. Juni 2017 sind zudem die mit der neugefassten Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) geschaffenen konzernspezifischen Sonderregelungen der EuInsVO anzuwenden. Und nicht zuletzt wird auf der Ebene von UNCITRAL an teils innovativen Instrumentarien zur Bewältigung der internationalinsolvenzrechtlichen Herausforderungen grenzüberschreitender Konzerninsolvenzen gearbeitet.

Der Vortrag stellt Kernbestimmungen des EKIG im Lichte dieser Entwicklungen und der Diskussionen dar, welche zu den Gestaltungsoptionen bei der Schaffung eines Konzerninsolvenzrechts geführt wurden – und teils noch werden. Betrachtet werden insbesondere die Zuständigkeits- und Verweisungsregelungen der §§ 3a ff. InsO idF des EKIG (InsO-EKIG), mit denen ein (fakultativer) Gruppengerichtsstand geschaffen wird, die Regelungen zur Kooperation auf der Ebene von Gerichten (§§ 56b, 269a InsO-EKIG), Verwaltern (§ 269b InsO-EKIG) und Gläubigern (§ 269c InsO-EKIG) und das Koordinationsverfahren der §§ 269d ff. InsO-EKIG. In die Betrachtung wird auch das Verhältnis des EKIG zum Konzerninsolvenzrecht der EuInsVO einbezogen, das zum einen durch entstehungsgeschichtliche Wechselwirkungen geprägt ist und zum anderen einer durchführungsrechtlichen Regelung bedarf, die der Gesetzgeber mit Art. 102c § 22 des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (EGInsO) geschaffen hat. Perspektivisch werden die Gestaltungsmöglichkeiten erläutert, die den Landesverordnungsgebern durch § 2 Abs. 3 InsO-EKIG zwecks Einrichtung spezialisierter Konzerninsolvenzgerichte eingeräumt wurden und mit welcher der Gesetzgeber eine über den Konzernkontext hinausgehende Problematik aufgreift, die sich auch im allgemeinen Unternehmensinsolvenzrecht und bei der von Kommissionsseite vorgeschlagenen präventiven Restrukturierungsregimen stellt.

Zur Abrundung wird ein Blick auf die laufenden Arbeiten von UNCITRAL an einem Modellgesetz für die Bewältigung von Konzerninsolvenzen geworfen, dessen Entwurf teilweise neuartige Wege beschreitet.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr


Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender