Mitgliederbereich

13.12.2017

Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren!

Ich darf Sie ganz herzlich einladen zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2017 unseres Arbeitskreises am

Mittwoch, dem 13. Dezember 2017, 18.30 Uhr
       
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln
Albertus-Magnus-Saal


Tagesordnung


1. Vorlage der Rechnungslegung des Arbeitskreises für das Jahr 2016 durch den Schatzmeister, Herrn Diplom-Kaufmann/Wirtschaftsprüfer Dr. Andreas Pink

2. Bericht des Abschlussprüfers, Herrn Diplom-Kaufmann/Wirtschaftsprüfer Christoph Hillebrand, Köln, über das Ergebnis der Prüfung der Rechnungslegung

3. Genehmigung der Rechnungslegung und Entlastung des Vorstandes für das Berichtsjahr 2016

4. Wahl des Vorstands
Der langjährige Vorsitzende des Arbeitskreises, Prof. Dr. Heinz Vallender, hat erklärt, dass er nicht mehr für das Amt des Vorsitzenden kandidieren wird. Nach mehr als 20jähriger Tätigkeit als Vorsitzender möchte er sein Amt niederlegen, um einem Jüngeren Platz zu machen. Es entspricht einer jahrzehntelangen Tradition des Arbeitskreises, dass sich der jeweilige Leiter der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Köln als Kandidat für das Amt des Vorsitzenden zur Verfügung stellt. Herr Richter am AG Dr. Peter Laroche, dem nach dem Ausscheiden von Prof. Dr. Vallender aus dem Justizdienst im Dezember 2015 die Leitung der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Köln übertragen wurde, hat sich freundlicherweise bereit erklärt, für das Amt des Vorsitzenden des Arbeitskreises zu kandidieren. Der derzeitige Vorsitzende und auch die weiteren Mitglieder des Vorstands, die bereit sind, für eine weitere Wahlperiode Verantwortung im Arbeitskreis als Vorstandsmitglieder zu übernehmen, unterstützen die Kandidatur von Herrn Dr. Laroche. Herr Prof. Dr. Vallender würde es besonders begrüßen, wenn die Mitglieder seinem Nachfolger im Amt als Leiter der Insolvenzabteilung ihr Vertrauen schenken würden.

5. Neu-/Wiederwahl des Kassenprüfers

6. Sonstiges



Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wird vortragen

Herr Richter am Bundesgerichtshof i.R. Gerhard Vill, München

zum Thema

„Grundsätzliches zum Vergütungsrecht"

Wir freuen uns außerordentlich, dass sich der ehemalige stellvertretende Vorsitzende des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, Herr Richter am Bundesgerichtshof i.R. Gerhard Vill, bereit erklärt hat, zu einem Thema von großer praktischer Relevanz vor den Mitgliedern des Arbeitskreises zu referieren. Der Referent begann seine berufliche Tätigkeit 1979 in der bayerischen Justiz, wo er als Staatsanwalt, Richter am Landgericht und am Oberlandesgericht sowie in verschiedenen Funktionen im Bayer. Staatsministerium der Justiz tätig war. Dort befasste er sich vor allem mit Angelegenheiten der Gesetzgebung. Im Jahr 2003 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und war seither Mitglied des IX. Zivilsenats, der vor allem für das Insolvenzrecht, die Berufshaftung der Anwälte und Steuerberater, das Gebührenrecht der Anwälte und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen zuständig ist. Unter anderem hat er sich dort auch intensiv mit dem Vergütungsrecht für Insolvenzverwalter befasst. Seit Herbst 2010 war er stellvertretender Vorsitzender des Senats, seit November 2016 ist er im Ruhestand. Herr Vill ist Mitherausgeber der Handbuchs für Anwaltshaftung und der ZInsO.

Das Vergütungsrecht für Insolvenzverwalter ist eine sehr wichtige, aber weitgehend verkannte Rechtsmaterie. Wichtig, weil nur durch angemessene Vergütungen gute Insolvenzverwalter gewonnen werden können und eine sorgfältige und intensive Verfahrensführung erreichbar ist. Wichtig aber auch, weil stets auch die Interessen der Gläubiger zu berücksichtigen sind, aber auch die des Schuldners. Verkannt ist die Materie, weil sie vielen als "Rechtspflegermaterie" gilt, weshalb sich Hochschullehrer in aller Regel nicht damit befassen wollen, aber auch viele Insolvenzrichter eine Abneigung dagegen entwickelt haben. Dabei ist die Materie nicht nur wichtig, sondern auch in vielen Punkten gerade rechtlich sehr interessant. Das zeigte sich auch daran, dass Plenarberatungen des Insolvenzrechtssenats, die nur bei sehr schwierigen und grundsätzlichen Fragen durchgeführt werden, häufig das Vergütungsrecht betrafen. In seinem Vortrag will sich der Referent nicht mit Detailfragen befassen, sondern grundsätzliche Prinzipien des Vergütungsrechts beleuchten, die sowohl für die Lösung von Einzelproblemen nach gegenwärtigen Recht, als auch für die Neukonzipierung eines Vergütungsrechts maßgebend sein müssen, wie es derzeit wieder angedacht wird. Auch wenn theoretisch häufig verschieden Wege zum Ziel zu führen scheinen, unterscheiden sich die Ergebnisse oft dramatisch. Das betrifft etwa Fragen der Darlegungs- und Feststellungslast, die dafür entscheidend sind, welches Verfahren sinnvoll ist und ob mit Zu- oder Abschlägen zu arbeiten ist. Es betrifft zum Beispiel die Fragen, ob man im Laufe des Verfahrens die Grundprinzipien der Vergütung beibehalten oder auf den Kopf stellen soll, ob und wann auf die viel kritisierte Gesamtabwägung bei den Zu- und Abschlägen verzichtet werden kann, ob Vergleichsrechnungen notwendig und ob Plausibilisierungsrechnungen mit Stundenlöhnen zweckmäßig sind. Schließlich können auch Fragen des Begründungsaufwandes bei Verwalter und Gericht sowie Verfahrensfragen angesprochen werden.

Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr


Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender