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Veranstaltung (Archiv)
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

Neuregelungen zum Berufsrecht der Insolvenzverwalter und Sachwalter


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises 
findet statt am

Dienstag, 05. Februar 2019, 18:30 Uhr,

Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln,
Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen

Frau Ministerialdirektorin i.R. Marie Luise Graf-Schlicker,

zum Thema

„Neuregelungen zum Berufsrecht der Insolvenzverwalter und Sachwalter“.

Frau Marie Luise Graf-Schlicker leitete als Ministerialdirektorin von Juni 2007 bis Ende Dezember 2018 die Abteilung Rechtspflege im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die für alle Prozessordnungen, das Berufsrecht der Rechtsanwälte, Notare, Richter und Rechtspfleger sowie das Kostenrecht und das Insolvenzrecht zuständig ist. Sie begann ihre berufliche Laufbahn als Richterin und war sodann in verschiedenen leitenden Funktionen im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Anschließend übte sie 5 Jahre das Amt der Präsidentin des Landgerichts Bochum aus.

Frau Graf-Schlicker ist Herausgeberin des gleichnamigen Kommentars zum Insolvenzrecht und Autorin zahlreicher Publikationen zum Insolvenzrecht, zur Zivilprozessordnung, außergerichtlichen Streitschlichtung, Mediation, Strafprozessrecht und modernen Technik in der Justiz.

Die Auswahl der Insolvenzverwalter gehört seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung zu einem der meist diskutierten Themen im Insolvenzrecht. Nach sehr kontroversen Diskussionen in der Rechtsprechung, der Literatur und innerhalb der Berufsverbände wurde die Auswahl des Insolvenzverwalters mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) auf eine neue Grundlage gestellt. Die Umbrüche innerhalb der Verwalterschaft, aber auch der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU vom 22.11.2016 haben die Diskussion über die Ausgestaltung der Verwalterauswahl neu belebt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 14.3.2018 sieht die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Berufszulassung und -ausübung von Insolvenzverwaltern vor.

Wie könnten solche Regelungen für Insolvenzverwalter und Sachwalter aussehen?

Die Referentin wird dazu die unterschiedlichen Regelungsvorschläge, die damit verbundenen Probleme und erste Möglichkeiten zur Lösung dieser Probleme vorstellen.

Wir dürfen uns auf ein spannendes Referat und eine lebhafte Diskussion freuen, denn die Rahmenbedingungen der Verwalterauswahl, nach wie vor eine „Schicksalsfrage des Insolvenzverfahrens“, haben unmittelbare Auswirkungen auf alle im Insolvenzrecht tätigen Professionen und beschränken sich nicht auf den Verwalterberuf.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender