Mitgliederbereich

Veranstaltung (Archiv)
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

Die Zukunft der Insolvenzgründe vor dem Hintergrund von Koalitionsvertrag und Restrukturierungsrichtlinie


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises 
findet statt am

Dienstag, 12. März 2019, 18:30 Uhr,
(Bitte beachten – wegen Karneval findet die nächste Vortragsveranstaltung erst am 12. März statt!)

Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln,
Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen

Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,

zum Thema

„Die Zukunft der Insolvenzgründe vor dem Hintergrund von Koalitionsvertrag und Restrukturierungsrichtlinie“.

Professor Brinkmann ist seit 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Insolvenzrecht an der Universität Bonn. Er ist zugleich geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht sowie Mitglied des Zentrums für Wirtschaftsrecht. Er hat in Hamburg, Heidelberg und Montréal studiert und sich im Jahr 2009 an der Universität zu Köln habilitiert. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören neben dem (internationalen) Insolvenzrecht vor allem das Kreditsicherungsrecht und das internationale Verfahrensrecht. Er hat zahlreiche Artikel und Kommentierungen zum Insolvenzrecht  - u.a. im Uhlenbruck - vorgelegt und referiert regelmäßig zu insolvenz- und verfahrensrechtlichen Themen. Im Jahr 2019 wird ein von ihm herausgegebener Kommentar zur EuInsVO in englischer Sprache erscheinen.  

In dem zwischen CDU/CSU und SPD für die laufende Legislaturperiode geschlossenen Koalitionsvertrag liest man auf S. 132:  "Wir werden die Insolvenzantragspflichten im Lichte der europa?ischen Vorgaben zum Restrukturierungs- und Insolvenzrecht sowie unter Beru?cksichtigung der besonderen Bedingungen bei Naturkatastrophen reformieren.“  

Das zielt ganz offensichtlich auf die Abschaffung des Überschuldungstatbestands als Auslöser einer Insolvenzantragspflicht. Herr Professor Brinkmann wird in seinem Referat überprüfen, ob und ggf. welche Reformen im System der Insolvenzantragspflichten und -gründe vor dem Hintergrund der künftigen Richtlinie über einen präventiven Restrukturierungsrahmen tatsächlich geboten sind. Er wird weiter den Blick darauf lenken, dass die §§ 17-19 InsO nicht nur die Voraussetzungen regeln, unter denen ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, sondern auch wichtige Anknüpfungspunkte für die Haftung der Geschäftsleitungsorgane sind. Etwaige Reformen der Insolvenzgründe müssen daher auch die entsprechenden Haftungstatbestände und die hierdurch gesetzten Verhaltensanreize berücksichtigen. 

Vor diesem Hintergrund und unter Rückgriff auf rechtsvergleichende Überlegungen wird Professor Brinkmann untersuchen, wie die Anwendungsbereiche von präventivem Restrukturierungsverfahren einerseits und Insolvenzverfahren andererseits voneinander abzugrenzen sind und wie durch Haftungsvorschriften Anreize für die Geschäftsleitungsorgane zu frühzeitiger Sanierung gesetzt werden können.    

Wir dürfen auf einen spannenden Vortrag zu einem hochbrisanten Thema sowie eine rege und sicherlich kontroverse Diskussion freuen.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender