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Veranstaltung (Archiv)
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

BGH und EU konform: IDW S6 IN DER FASSUNG 2018


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises 
findet statt am

Dienstag, 02. April 2019, 18:30 Uhr,

Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln,
Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen

WP/StB Bernhard Steffan,
Vorsitzender des Fachausschusses Sanierung und Insolvenz des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW FAS),

zum Thema

„BGH und EU konform: IDW S6 IN DER FASSUNG 2018“.

Herr WP/StB Bernhard Steffan hat technische Betriebswirtschaftslehre an der Universität Stuttgart studiert. Danach war er vier Jahre in einer mittleren Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft tätig. Seit 1987 ist er Mitarbeiter bei Ebner Stolz. 1987 erfolgte die Bestellung zum Steuerberater und 1990 zum Wirtschaftsprüfer. Seit 1993 ist er Partner und für den Restrukturierungs- und Sanierungsbereich zuständig. Herr Steffan ist Autor vielfältiger Veröffentlichungen insbesondere zu den Themen Unternehmenskrise, Sanierung und Insolvenz.

Er ist Vorsitzender des Fachausschusses Sanierung und Insolvenz (FAS) beim Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), Mitglied der Expertenrunde beim BMJV zum vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren sowie Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Masterstudiengang Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzmanagement - Unternehmenssanierung.

Zu seinen beruflichen Tätigkeiten gehört die Umsetzung / Begleitung von zahlreichen Insolvenzplanverfahren, umfangreiche Erstellung und Begutachtung von Sanierungskonzepten (Beurteilung Sanierungsfähigkeit) und Fortführungskonzepten (Beurteilung Fortbestehensprognose) sowie gutachterliche Stellungnahmen zum Vorliegen von Insolvenzgründen und Ordnungsmäßigkeit von S 6-Gutachten als Gerichtssachverständiger und Privatgutachter.

Am 18.7.2018 veröffentlichte das IDW die finale Fassung des IDW S 6 zur Neufassung des Standards zu Sanierungskonzepten sowie die entsprechenden Fragen und Antworten dazu. Gegenüber dem Entwurf aus 2017 wurde noch stärker auf die Kernanforderungen des BGH fokussiert und um betriebswirtschaftliche Hintergrundinformationen gekürzt. Auch berücksichtigt die verabschiedete Fassung stärker die Besonderheiten bei der Erstellung von Sanierungskonzepten für kleinere Unternehmen. 

Der Entwurf sah zunächst vor, dass für die Sanierungsfähigkeit eine branchenübliche Rendite und ein branchenübliches bilanzielles Eigenkapital erreicht werden muss. Von dieser „harten“ Forderung ist finale Fassung des Standards abgerückt. Sie stellt vielmehr die Refinanzierbarkeit und insoweit die Angemessenheit von Rendite und Eigenkapital in den Vordergrund. Danach ist es auch zulässig, neben dem bilanziellen Eigenkapital nachrangige und langfristig zur Verfügung gestellte Fremdkapitalbestandteile zu berücksichtigen. 

Mit der Fokussierung auf das Kriterium der Wettbewerbsfähigkeit stehen die betriebswirtschaftlichen Anforderungen an die Sanierungsfähigkeit darüber hinaus im Einklang mit den Anforderungen der EU-Kommission an Sanierungskonzepte.    

Wir dürfen auf einen spannenden Vortrag zu grundlegenden und hochaktuellen Fragen der Unternehmenssanierung aus betriebswirtschaftlicher Sicht sowie eine sicherlich wieder lebhafte Diskussion freuen.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender