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Veranstaltung (Archiv)
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

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Staateninsolvenz: Regelungen und Regelungsbedarf im Lichte der aktuellen Entwicklungen – Brexit, Eurokrise, massive NPLs etc.


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises 
findet statt am

Dienstag, 07. Mai 2019, 18:30 Uhr,

Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln,
Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen

Prof. Dr. Christoph G. Paulus,  LL.M. (Berkeley),
Humboldt-Universität zu Berlin,

zum Thema

„Staateninsolvenz: Regelungen und Regelungsbedarf im Lichte der aktuellen Entwicklungen – Brexit, Eurokrise, massive NPLs etc.“.

Christoph G. Paulus war von 1994 bis 2019 ordentlicher Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin und hielt dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht sowie Römisches Recht inne. Davor hatte er gelehrt u.a. an den Universitäten in Heidelberg, Augsburg und Saarbrücken. Er hat Rechtwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München studiert und seinen LL.M. an der University of California in Berkeley erworben. Als Experte insbesondere des Insolvenzrechts hat Paulus mehrfach als Consultant des IWF und der Weltbank gearbeitet. Er war überdies von 2006 bis 2011 beratendes Mitglied der deutschen Delegation bei den Insolvenzrechtsverhandlungen von UNCITRAL. Er hat weltweit Vorträge gehalten und war an mehreren Universitäten (u.a. Sydney, Kapstadt, Moskau, Brooklyn, Paris II) als Gastprofessor eingeladen. Darüber hinaus ist er Mitglied verschiedener internationaler Institutionen wie etwa des American College of Bankruptcy, des International Insolvency Institute oder der Europäischen Akademie für Wissenschaften und Künste. Seit seiner Pensionierung ist er Associate Member of South Square in London.

Es ist schon bemerkenswert, dass sich die Juristen im Laufe der Jahrhunderte und Jahrtausende praktisch jedes Problems zwischenmenschlichen Zusammenlebens angenommen haben (selbst die Eigentumsrechte auf dem Mond oder in artifiziellen Internetwelten wie „Second Life“ sind bereits festgelegt), dabei aber eine der größten Katastrophen, nämlich die Zahlungsunfähigkeit von Staaten, komplett aus ihren Betrachtungen ausgeblendet haben. Erfahrungen mit diesem Phänomen gibt es aber schon seit mindestens 2300 Jahren. Erst die Griechenlandkrise hat hierzulande ein gewisses Umdenken ausgelöst, doch ist das Feld derer, die sich um Lösungen bemühen, stark von Ökonomen dominiert. Die jedoch haben nur die Schuldenseite im Visier, von der in anderen Zusammenhängen bekannt ist, dass sie kaum zur Lösung der eigentlichen Schwierigkeiten beitragen.

Was demgegenüber erforderlich wäre, ist die umfassendere Regelung einer derartigen Notsituation. Das beste Vorbild hierfür liefert nun einmal das Insolvenzrecht, das mit dem common-pool-Problem seit eh und je umzugehen gelernt hat. Auf dieser Basis unterbreitet der Vortragende nach einer kurzen Einführung in den Ist-Zustand heutiger Schuldenkrisenbewältigungen und der Beleuchtung einiger der Ursachen für die rechtspolitische Inaktivität der vergangenen Jahrtausende seinen eigenen Vorschlag, der idealiter in den Rahmen des ESM-Vertrages eingebunden werden sollte.

Wir dürfen auf einen spannenden und kurzweiligen Vortrag zu einem sehr grundlegendem Thema höchster Aktualität und auf eine zweifellos wieder sehr angeregte Diskussion freuen. Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender