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Veranstaltung (Archiv)
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

Sanierungsgewinnbesteuerung – Ende gut, alles gut?


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises 
findet statt am

Dienstag, 04. Juni 2019, 18:30 Uhr,

Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln,
Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen

Prof. Dr. Marcel Krumm, 
Westfälische Wilhelms-Universität Münster,

zum Thema

„Sanierungsgewinnbesteuerung – Ende gut, alles gut?“.

Marcel Krumm studierte ab dem Wintersemester 1998/99 Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem Ersten Staatexamen folgte eine zweijährige Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und sodann das Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf. Im Anschluss an die Zweite Juristische Staatsprüfung im Jahr 2007 war er als Rechtsanwalt bei einer größeren Anwaltssozietät tätig. Im April 2008 erhielt er die Zulassung zum Steuerberater. Von Oktober 2008 bis März 2014 war Marcel Krumm Akademischer Rat auf Zeit am Lehrstuhl für Steuerrecht von Professor Dr. Roman Seer, Ruhr-Universität Bochum. Ende 2008 promovierte er mit der Dissertation „Steuervollzug und formelle Insolvenz“ zum Dr. iur. und gut fünf Jahre später habilitierte er sich an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum mit der Habilitationsschrift „Steuerliche Bewertung als Rechtsproblem“. Seit April 2014 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Rufe auf den W3-Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (Juli 2015) und den W3-Lehrstuhl für Unternehmenssteuerrecht und Öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Juli 2016) lehnte er jeweils zugunsten der Westfälischen Wilhelms-Universität ab. Seit September 2014 ist Marcel Krumm ferner Richter am Finanzgericht Münster im zweiten Hauptamt.

 

Der Vortrag widmet sich der Steuerbefreiung für sog. Sanierungserträge gemäß § 3a EStG. Diskutiert werden die grundständigen Fragen (empirische Absicherung, Beihilfe und Vertrauensschutz im Lichte der jüngsten EuGH-Rechtsprechung) ebenso wie die aktuellen Anwendungsstreitfragen und Folgeprobleme (insbesondere: wirtschaftliche Betrachtungsweise, Personengesellschaften, Kapitelgesellschaftsgesellschafter als Gläubiger, Nachhaftung) unter besonderer Berücksichtigung einer Sanierung im Insolvenzverfahren.

Wir dürfen auf einen hochspannenden Vortrag zu einem Thema von nach wie vor höchster Aktualität freuen, zumal die Frage der Behandlung des Sanierungsgewinnes zweifellos auch bei dem geplanten vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren eine entscheidende Rolle spielen wird. Der Abend wird sicherlich die Gelegenheit geben, auch einen Blick auf künftige Rechtsentwicklungen und ihre Folgen werfen zu können.

 

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender