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Veranstaltung (Archiv)
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

Strafrechtliche Vermögensabschöpfung und Insolvenzrecht – Schnittstellen zwischen Strafverfolgung und Insolvenzverfahren in Kriminalinsolvenzen


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises 
findet statt am

Dienstag, 03. September 2019, 18:30 Uhr,

Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln,
Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen

Herr José Andrés Asensio Pagán 
Leitender Oberstaatsanwalt - Leiter der Zentralen Organisationsstelle für Vermögensabschöpfung NRW (ZOV NRW),

zum Thema

„Strafrechtliche Vermögensabschöpfung und Insolvenzrecht – Schnittstellen zwischen Strafverfolgung und Insolvenzverfahren in Kriminalinsolvenzen“.

Herr Asensio Pagán ist seit dem Jahre 1995 in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen tätig, zunächst bei der Staatsanwaltschaft Paderborn, später im Laufbahnwechsel beim Landgericht Bochum mit anschließender Rückkehr zur Staatsanwaltschaft Paderborn und Abordnung an das JM NRW (2003). Ab 2006 Abordnung zur Generalstaatsanwaltschaft Hamm, im September 2007 Beförderung zum Oberstaatsanwalt. Ab 2017 Beauftragung mit der Leitung der Zentralen Organisationsstelle für Vermögensabschöpfung des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahre 2018 wurde er zum leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm (Leiter der Abteilung zur Bekämpfung der organisierten und der Betäubungsmittelkriminalität, zuständig auch für Fragen des internationalen Strafrechts und der Rechtshilfe sowie der Vermögensabschöpfung) befördert.

Herr Asensio Pagán ist der Fachöffentlichkeit seit Jahren durch seine Vortragstätigkeit im Bereich der Fortbildung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Vermögensabschöpfung und internationale Rechtshilfe bekannt.

„Vor dem Gesetz sind alle gleich“ und „Verbrechen darf sich niemals lohnen“. Diese Grundsätze in Einklang zu bringen, stellt eine besondere Herausforderung dar, der sich Gesetzgeber auf dem Gebiet des Vermögensabschöpfungsrechts, einem der wichtiges Instrumente der Kriminalitätsbekämpfung, bereits seit vielen Jahren angenommen hat. Mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 ist das Recht der Abschöpfung - unter Umsetzung der Richtlinie 2014/42/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union (ABl. L 127 vom 29. April 2014, S. 39; L 138 vom 13. Mai 2014, S. 114) - sowohl in materiell-rechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht grundlegend geändert worden. Insbesondere wurde auch das Verhältnis von strafrechtlicher Vermögensabschöpfung und Insolvenzrecht neu justiert und ein Insolvenzantragsrecht der Staatsanwaltschaft eingeführt. 

Es stellen sich in der Praxis eine Vielzahl an Fragen hinsichtlich der Reichweite und Insolvenzfestigkeit strafrechtlicher Vermögensabschöpfung und der Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaften und Insolvenzverwaltern. In seinem Vortrag wird Herr LOStA Asensio Pagán nicht nur das komplexe Zusammenspiel von strafrechtlicher Vermögensabschöpfung und Insolvenzrecht darstellen, sondern anhand von Beispielen auch Anregungen für die praktische Handhabung geben. Der Vortrag kann und soll auf diese Weise ein wenig Licht in das Dunkel der sachgerechten Abwicklung komplexer Kriminalinsolvenzen bringen.

Ich freue mich, dass wir einen der international führenden Experten auf dem Gebiet der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und den Schnittstellen zum Insolvenzrecht für das immer wichtiger und komplexer werdende Feld der Kriminalinsolvenz gewinnen konnten. Wir dürfen auf einen spannenden Vortrag mit vielen praxisrelevanten Tipps und Tricks freuen. Es wird sicherlich auch wieder die Gelegenheit geben, dem Referenten Fragen zu stellen und in eine lebhafte Diskussion einzusteigen.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender