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Veranstaltung (Archiv)
Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.


Sicherheiten im Insolvenz(-eröffnungs)verfahren - Die Entscheidung des BGH vom 24.1.2019 (IX ZR 110/17) und die weiteren Folgen


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren!

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises 
findet statt am

Dienstag, 01. Oktober 2019, 18:30 Uhr,

Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8,
50668 Köln,
Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen

Herr Prof. Dr. Christoph Thole, Dipl.-Kfm.
Institutsdirektor
Institut für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht
Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht
Universität zu Köln

zum Thema

„Sicherheiten im Insolvenz(-eröffnungs)verfahren - Die Entscheidung des BGH vom 24.1.2019 (IX ZR 110/17) und die weiteren Folgen“.

Herr Prof. Dr. Christoph Thole studierte an den Universitäten Bayreuth und Münster. Nach dem Ersten Staatsexamen folgte die Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und die Promotion an der Universität Bonn. Nach dem Referendariat, dem Abschluss eines parallelen BWL-Studiums mit dem Diplom-Kaufmann und dem Zweiten Staatsexamen habilitierte er sich im Jahre 2009 an der Universität Bonn mit einer Arbeit zum "Gläubigerschutz durch Insolvenzrecht - Anfechtung und verwandte Regelungsinstrumente in der Unternehmensinsolvenz". Zum Sommersemester 2010 übernahm er einen Lehrstuhl an der Universität Tübingen, den er bis September 2016 innehielt. Weitere Rufe nach Halle, Bayreuth und Bonn lehnte er ab und folgte zum Wintersemester 2016/2017 dem Ruf an die Universität zu Köln. Er ist dortiger Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht und des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht.

Am 24.1.2019 hat der BGH eine wichtige Entscheidung zum Umgang mit Eigentumsvorbehalt, Globalzession und Sicherungsübereignung im Insolvenzeröffnungsverfahren erlassen. Sie klärt zentrale Weichenstellungen wie insbesondere den Fortbestand einer Einziehungsermächtigung nach Antragstellung sowie die Reichweite von gerichtlichen Anordnungen nach § 21 Abs. 2 InsO. Der Vortrag stellt das Urteil vor und erörtert die maßgeblichen Folgen für die Insolvenzpraxis. Zugleich soll der Vortrag die in der Entscheidung offengebliebenen Fragen der Anfechtbarkeit von Sicherheiten beleuchten. Außerdem werden wichtige Probleme wie die Auswirkungen des künftigen Restrukturierungsrahmens oder die Behandlung grenzüberschreitender Sicherheiten angesprochen.

Ich freue mich sehr, dass wir Herrn Prof. Dr. Thole, zweifelsfrei einer der bundesweit führenden Rechtswissenschaftler auf dem Gebiet des Insolvenzrechts, erneut für einen Vortrag vor dem Arbeitskreis gewinnen konnten. Wir dürfen uns auf einen spannenden Vortrag von höchster praktischer Relevanz, nicht nur für Insolvenzverwalter sondern auch und gerade für Gläubiger- und Schuldnervertreter, freuen. Im Rahmen der Veranstaltung werden wir erneut die Möglichkeit haben, mit dem Referenten in eine lebhafte Diskussion einzusteigen. Dabei können und werden sicherlich auch die aktuellen Fragen rund um die Führung von offenen Treuhandkonten und Sonderkonten durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter Gegenstand des Abends sein.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.


Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender