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des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

„Insolvenzrechtliche Aspekte der aktuellen steuerlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Haftung der Geschäftsleiter und Berater nach SanInsFoG und StaRUG“


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur neunten Vortragsveranstaltung des Jahres einladen. Wir können auch diesmal wieder in Präsenz tagen. 

Die Veranstaltung findet statt am
Dienstag, 02. November 2021, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.

Bei einer Durchführung als Präsenzveranstaltung ist eine Anmeldung zum Zwecke der Nachverfolgung zwingend.

Es wird vortragen
Rechtsanwalt Steuerberater Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Essen

zum Thema
„Insolvenzrechtliche Aspekte der aktuellen steuerlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Haftung der Geschäftsleiter und Berater nach SanInsFoG und StaRUG“.

 

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich unser langjähriges Mitglied, Herr Rechtsanwalt Steuerberater Prof. Dr. Jens M. Schmittmann aus Essen, bereit erklärt hat, zu einem für die insolvenzrechtliche Praxis wichtigen Thema vorzutragen. Der Referent lehrt an der FOM Hochschule Essen Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht. Zudem ist er Mitglied des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs. Er ist Chefredakteur der Zeitschriften „Betriebs-Berater“ und „Der Steuerberater“, Mitherausgeber der Zeitschrift InsbürO und des Buches „Praxis der Insolvenzanfechtung“ (gemeinsam mit Prof. Dr. Haarmeyer und Prof. Dr. Huber). Seine Werke „Das insolvenzrechtliche Mandat“ (gemeinsam mit Dr. Theurich und Dr. Brune) und „Insolvenzen und Steuern“ (gemeinsam mit Waza und Prof. Dr. Uhländer) sind inzwischen in der 5. bzw. in der 13. Auflage erschienen. Er kommentiert im Kommentar zur InsO von Karsten Schmidt das gesamte Steuerrecht in der Insolvenz. Darüber hinaus ist er mit einer Vielzahl von insolvenz- und steuerrechtlichen Aufsätzen und Vorträgen hervorgetreten.

Das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz hat nicht nur das Restrukturierungsverfahren geschaffen, sondern auch die Geschäftsleiterhaftung nach § 15b InsO sowie Haftung der Berater in § 102 StaRUG neu geregelt. Zudem wurde in § 55 Abs. 4 InsO die Rangfolge der Steuerforderungen in der Insolvenz mit Blick auf die vorläufige Eigenverwaltung modifiziert.

Der Referent erläutert die steuerliche Haftung der Geschäftsleiter unter besonderer Berücksichtigung der Neuregelungen im SanInsFoG sowie die Haftung der Berater in der Krise, insbesondere nach § 102 StaRUG. Weiterhin stellt er die aktuelle Rechtsprechung des BFH zu insolvenzrechtlichen Themen, insbesondere im Bereich der Besteuerung der Veräußerung von Immobilien, sowie des BGH zur steuerlichen Haftung des Kommanditisten vor und gibt für die Praxis sofort umsetzbare Hinweise.

Gerade Insolvenzverwalter und Rechtsanwälte, aber auch für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sowie der gesetzlichen Neuregelungen von erheblicher Bedeutung, da sie Haftung vermeiden bzw. durch die Geltendmachung von Ansprüchen die Masse mehren können. Der Vortrag hat zunächst diese Zielgruppe im Blick, ist aber auch für Gerichte, Finanzverwaltung und alle am Insolvenzsteuerrecht Interessierten von außerordentlichem Interesse. 

Im Anschluss an den Vortrag besteht, wie üblich, die Möglichkeit zur Diskussion und zum Meinungsaustausch. Auch wollen wir versuchen, die gute Tradition des geselligen Beisammenseins mit der Möglichkeit zum informellen Austausch bei einem Glas Kölsch und einem kleinen Happen zu Essen in einer nahegelegenen Gaststätte fortzuführen, soweit es des die äußeren Umstände erlauben.

Aufgrund der erweiterten Saalkapazität kann die Präsenzveranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl durchgeführt werden – eine Anmeldung ist zwingend erforderlich.

Sofern Sie eine Teilnahmebescheinigung wünschen (zu den bekannten Konditionen: Mitglied im Verein; Teilnahme an mindestens vier Veranstaltungen; selbständiges Ausfüllen des im Dezember zum Download bereitgehaltenen Formulars) klicken Sie bitte die entsprechende Option beim Anmeldeformular.

Eine Hybridveranstaltung können wir aus technischen Gründen leider nicht anbieten – hierfür bitte ich um Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender