Mitgliederbereich

nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

Termin als ics-Datei speichern

„Online-Podiumsdiskussion zum Referentenentwurfs des BMJV zum Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes“


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

wie Sie sicherlich mitbekommen haben, hat das BMJV am 19.09.2020 den lang erwarteten Referentenentwurf eines Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) veröffentlicht. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren

Der Entwurf enthält eine Vielzahl an Vorschlägen zur Neuregelung des gesamten Sanierungsrechts.

Nicht nur wird in Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Richtlinie (EU) 2019/1023) ein gänzlich neues, vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren geschaffen, dem mit dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) ein immerhin 101 Paragraphen langes, eigenes Gesetz gewidmet ist. 

Sondern gleichzeitig werden auf Basis der Ergebnisse der vor ziemlich genau zwei Jahren veröffentlichten ESUG-Evaluation Vorschläge zu einer umfassenden Änderung des Eigenverwaltungsverfahrens sowie moderater Anpassungen in weiteren Bereichen der Insolvenzordnung gemacht.

Aber selbst dabei bleibt es nicht. Auch das heiße Eisen der Insolvenzgründe, namentlich der der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung, fast der Gesetzgeber an.

Schließlich ist Gegenstand des Referentenentwurf eine Anpassung und Erhöhung der Insolvenzverwaltervergütung, der Vergütung von Gläubigerausschussmitgliedern und eine Neuregelung der Sachwaltervergütung.

Delikat ist, dass dieses umfassende Gesetzgebungsvorhaben bereits zum 01.01.2021, also in nur drei Monaten, in Kraft treten soll.

Dies ist für uns, den Kölner Arbeitskreis für Insolvenzwesen e.V. und das Hannoveraner Institut für Insolvenzrecht e.V., Anlass genug, unsere Mitglieder wenigstens etwas auf die kommenden Änderungen vorzubereiten. Dazu möchten wir an unsere erfolgreiche Kooperationsveranstaltung vom 09.06.2020 anknüpfen und in Form einer virtuellen Podiumsdiskussion einige Schlaglichter auf für die Praxis wichtige Punkte des Referentenentwurfs werfen.

Die Veranstaltung findet statt am Montag, den 05.10.2020, 16:00 ca. 18:00 Uhr, virtuell über GoToMeeting. Die Veranstaltung ist nur für Mitglieder zugänglich. Die Informationen zur Teilnahme erhalten Sie im Mitgliederbereich.   

Gemeinsam über den Entwurf reden und diskutieren werden unter anderem:

Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des VID und Vorstandsmitglied im Kölner Arbeitskreis für Insolvenzrecht

Dr. Peter Laroche, Vorsitzender des Kölner Arbeitskreises für Insolvenzrecht

Prof. Dr. Stephan Madaus, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Dr. Lars Westpfahl, Freshfields Bruckhaus Deringer, Hamburg

Jens Wilhelm V, stellvertretener Vorsitzender des Instituts für Insolvenzrecht Hannover und Beiratsmitglied im VID 

Moderation: Prof. Dr. Volker Römermann, Vorsitzender des Vorstandes des Instituts für Insolvenzrecht Hannover

Über eine rege Teilnahme an der Veranstaltung freuen wir uns. Wie immer, können Sie auch in dem Online-Format mitdiskutieren!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Vorsitzenden


Prof. Dr. Volker Römermann
für das Institut für Insolvenzrecht e.V. Hannover

Dr. Peter Laroche
für den Kölner Arbeitskreis für Insolvenzwesen e.V.

 

P.S. Für den Kölner Arbeitskreis darf ich nur der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass die Veranstaltung zusätzlich zu der Präsenzveranstaltung am Dienstag, den 06.10.2020 stattfindet. Diese Veranstaltung, auf die ich mich schon sehr freue, bleibt unverändert im Angebot.

Dr. Peter Laroche