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des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

„Die Inanspruchnahme des Kommanditisten“


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

Ich darf Sie herzlich zur fünften Vortragsveranstaltung des Jahres einladen.
Die Veranstaltung findet statt am

Dienstag, 11. Mai 2021, 18:30 Uhr,
virtuell über GoToMeeting

(Bei Durchführung im Onlineformat ist eine Anmeldung erforderlich, wenn Sie eine Teilnahmebescheinigung benötigen. Mit der Anmeldung erhalten Sie die Zugangsdaten. Die Zugangsdaten werden auch im Mitgliederbereich unserer Homepage hinterlegt und per Newsletter versandt.)

Es wird vortragen

Herr Prof. Dr. Florian Jacoby,
Universität Bielefeld,  

zum Thema
„Die Inanspruchnahme des Kommanditisten“.

Herr Prof. Dr. Florian Jacoby ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bielefeld. Er hat zahlreiche Veröffentlichungen zum Privat- und Verfahrensrecht verfasst. Ein wesentlicher Forschungsschwerpunkt liegt im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht samt den Bezügen zum Bank- und Gesellschaftsrecht. Unter anderem ist er Mitautor des Hamburger Kommentars zur Insolvenzordnung, des Kübler/Prütting/Bork und des Großkommentars von Jaeger. Er hat das Forschungsvorhaben „ESUG-Evaluation“ im Auftrage des BMJV mitverantwortet, nimmt als Referent auf Tagungen und Seminaren zu aktuellen Fragen des Insolvenzrechts Stellung und ist auf diesen Gebieten auch als Rechtsgutachter tätig.

Die Kommanditistenhaftung ist in ganz unterschiedlichem Gewand immer wieder Gegenstand streitiger Auseinandersetzungen anlässlich von Insolvenzverfahren. Jüngst haben II. und IX. Zivilsenat in abgestimmten Entscheidungen zur Reichweite der Kommanditistenhaftung Stellung bezogen (BGH v. 28.1.2021 - IX ZR 54/20; v. 15.12.2020 - II ZR 108/19), ferner der II. Senat zu deren Voraussetzungen (BGH v. 21.7.2020 – II ZR 175/19; 9.2.2021 - II ZR 28/20).

Im Anfechtungsrecht können Gewinnauszahlungen nach § 135 InsO relevant sein (BGH v. 17.12.2020 – IX ZR 122/19). Bei der Auszahlung von Scheingewinnen kommt für die Rückzahlung § 134 InsO, aber auch § 812 BGB in Betracht (BGH v. 1.10.2020 – IX ZR 247/19). Eine Rückforderung kann aber auch ausgeschlossen sein (BGH v. 20.4.2017 – IX ZR 189/16).

Der Vortrag will diese unterschiedlichen Probleme vorstellen, systematisieren und Handlungsempfehlungen für die Praxis geben. 

Ich freue mich, dass wir mit Herrn Prof. Dr. Jacoby erneut einen exzellenten Fachmann haben gewinnen können, der uns die aktuellsten Entwicklungen zu einem ebenso komplexen wie praxisrelevanten Thema aufzeigt. Im Anschluss an den Vortrag besteht selbstverständlich wieder die Möglichkeit zur Diskussion. Dabei werden wir sicherlich auch auf die jüngst aufgeworfene Frage, ob der neue  § 276a Abs. 1 InsO zu einer Neubewertung der Mithaftung der Geschäftsführung im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung führt (dazu Madaus, EWiR 2021, 177, 178), eingehen können. 

Eine Voranmeldung ist erforderlich, sofern sie eine Teilnahmebescheinigung wünschen (zu den bekannten Konditionen: Mitglied im Verein; Teilnahme an mindestens vier Veranstaltungen; selbständiges Ausfüllen des im Dezember zum Download bereitgehaltenen Formulars).

Gäste sind wie immer (im Rahmen der technischen Grenzen) willkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender