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nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.


Mietverträge in der Insolvenz – Praktische Fragen rund um § 109 InsO

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur siebten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2022 einladen, und zwar am

Dienstag, 06. September 2022, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.


Es wird vortragen
Frau Rechtsanwältin Dr. Claudia R. Cymutta, Mannheim,

zum Thema
„Mietverträge in der Insolvenz – Praktische Fragen rund um § 109 InsO“

 

Frau Dr. Claudia R. Cymutta ist Rechtsanwältin, Autorin und Dozentin in Mannheim. Sie berät Gläubiger, Schuldner, Gesellschafter und Rechtsanwälte in insolvenzrechtlichen Fragen. Frau Dr. Cymutta ist regelmäßige Dozentin zu Fragen von Insolvenz- und Mietrecht sowie im Fachanwaltskurs Insolvenzrecht der Deutschen Anwaltakademie. Daneben veröffentlicht sie regelmäßig Beiträge und Urteilsanmerkungen in Fachzeitschriften. Frau Dr. Cymutta ist Autorin in drei insolvenzrechtlichen Kommentaren sowie Mitherausgeberin der Zeitschrift Verbraucherinsolvenz aktuell (VIA).

Immobilienmietverträge des Schuldners bestehen über die Insolvenzeröffnung hinaus mit Wirkung für die Masse fort (§ 108 InsO), solange Insolvenzverwalter nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (§ 109 Abs. 1 S. 1 InsO), die Enthaftungserklärung des § 109 Abs. 1 S. 2 InsO abgeben oder den Geschäftsbetrieb des Schuldners nach § 35 Abs. 2 InsO freigeben. Der BGH hat in den letzten Jahren die Voraussetzungen und Folgen dieser Rechtsinstitute ausgestaltet. Der Vortrag stellt die Rechtslage dar und widmet sich Fragen, die trotzdem in der Praxis auftauchen, wie etwa: Wann muss welche Erklärung abgegeben werden? Was passiert mit der Kaution, wenn der Mieter vor Wirksamwerden der Enthaftungserklärung auszieht? Was gilt bei gemischten Mietverträgen? Was ändert sich bei Masseunzulänglichkeit? Welche Rechte haben Vermieter? 

Ich freue mich sehr, dass wir mit Frau Dr. Cymutta eine der bundesweit renommiertesten Expertinnen auf dem Gebiet des Mietrechts im Insolvenzverfahren für uns gewinnen konnten. Auch und gerade weil der Umgang mit Mietverträgen in der Insolvenz für viele zum täglichen Geschäft gehört, verspricht der Vortrag ein besonders interessanter zu werden. Denn es ist das vermeintlich Bekannte, das oftmals nicht die Aufmerksamkeit erhält, die es verdient und die für eine gute Rechtsanwendung unentbehrlich ist. Hier soll angesetzt werden und gemeinsam wollen wir uns das ein oder andere Bekannte und Unbekannte, Neue und Alte zum Mietrecht in der Insolvenz vertieft anschauen und uns insbesondere auch in der traditionellen Diskussion im Anschluss an den Vortrag austauschen, bevor wir den Abend hoffentlich erneut zwanglos in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen können.

Für die geplante Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. 

Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen. Nach derzeitigem Stand ist eine vorherige Testung nicht erforderlich, es gilt allerdings eine FFP-2-Maskenpfllicht in den Räumlichkeiten der Residenz.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender