Mitgliederbereich

nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.


Insolvenzanfechtung von Austauschgeschäften.


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur sechsten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2022 einladen, und zwar am

Dienstag, 07. Juni 2022, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.


Es wird vortragen
Herr Dr. Ivan Labusga, Frankfurt am Main, Träger des Uhlenbruck-Preises 2021,


zum Thema
Insolvenzanfechtung von Austauschgeschäften.

 

Herr Dr. Ivan Labusga, geboren 1990, hat von 2011 bis 2017 das Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg und Glasgow absolviert und 2017 mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Von 2017 bis 2020 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht der Universität Freiburg (Professor Jan Felix Hoffmann). Im Jahre 2020 folgte seine Promotion. Derzeit absolviert er sein Referendariat am Landgericht Darmstadt mit einer Anwaltsstation im Restrukturierungsteam bei Clifford Chance. Seine aktuelle Wahlstation absolviert er bei Baker McKenzie im Bereich Restrukturierung. 

Herr Dr. Labusga ist Träger des Uhlenbruck-Preises 2021, der vom VID für herausragende juristische Arbeiten (Dissertationen, Habilitationen) zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht, die einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion leisten und überdurchschnittlich bewertet wurden, vergeben wird. Im Rahmen seines Vortrags wird Herr Dr. Labusga zu seinen wesentlichen Forschungsergebnissen referieren. 

Bei der Insolvenzanfechtung eines Verfügungsgeschäfts berücksichtigt die Rechtsprechung eine vom Anfechtungsgegner erbrachte Gegenleistung, um den Umfang der Gläubigerbenachteiligung gemäß § 129 InsO zu ermitteln. In das Rechtsfolgenrecht wird die Gegenleistung hingegen nicht miteinbezogen. Herr Dr. Labusga nimmt diesen Widerspruch zum Anlass, die Rolle der Gegenleistung im Insolvenzanfechtungsrecht grundlegend zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, warum eine Gesamtbetrachtung von Leistung und Gegenleistung im Rahmen von § 129 InsO zulässig ist, wie sich die Figur der mittelbaren Gläubigerbenachteiligung ins Insolvenzanfechtungsrecht einfügt und inwieweit die Anwendbarkeit des § 144 Abs. 2 S. 1 InsO von der Anfechtung des Verpflichtungsgeschäfts abhängt. Er begründet, warum die Gegenleistung auch auf die Rechtsfolgen Einfluss nehmen muss und entwickelt ein Rechtsfolgenmodell, das die Insolvenzanfechtung eines Austauschgeschäfts auf das Maß der Gläubigerbenachteiligung begrenzt.

Seit jeher ist es auch Ziel und ein besonderes Anliegen des Arbeitskreises, den Nachwuchs zu fördern. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir mit Herrn Dr. Labusga unsere Tradition fortsetzen können und den aktuellen Träger des nach unserem Ehrenvorsitzenden benannten Uhlenbruck-Preises als Referenten bei uns zu haben. Zweifellos erwartet uns ein spannendes Referat, auf das wir uns sehr freuen dürfen. Selbstverständlich besteht wiederum die Gelegenheit zur Diskussion, bevor wir den Abend zwanglos in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen.

Für die Durchführung der Präsenzveranstaltung gilt nach aktuellem Stand die 3-Regel sowie FFP-2-Maskenpflicht. 

Eine Anmeldung zum Zwecke der Nachverfolgung ist nicht mehr erforderlich. Zur besseren Planung ist die Anmeldung erbeten. Sofern Sie eine Teilnahmebescheinigung wünschen, ist (neben der Mitgliedschaft im Verein und dem Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) ebenfalls eine Anmeldung zwingende Voraussetzung.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender