Mitgliederbereich

nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.


„StaRUG: Folgen für Fremdkapitalgeber, Finanzierungsbeiträge und Kreditsicherheiten.“


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur vierten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2022 einladen, und zwar am

Dienstag, 05. April 2022, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.


Es wird vortragen
Herr Prof. Dr. Georg Bitter, Universität Mannheim,

zum Thema
„StaRUG: Folgen für Fremdkapitalgeber, Finanzierungsbeiträge und Kreditsicherheiten.
 
 

Herr Prof. Dr. Bitter hat von 1990 bis 1995 in Hamburg und Genf Rechtswissenschaften studiert. 1995 hat er sein Erstes Juristisches Staatsexamen abgelegt, 1999 folgten Promotion und Zweites Juristisches Staatsexamen. Von 1999 bis 2005 war er wissenschaftlicher Assistent am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn (Lehrstuhl Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt). Im Jahre 2005 folgte seine Habilitation. Seit dem Wintersemester 2005/2006 ist er an der Universität Mannheim als Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Direktor des Instituts für Unternehmensrecht (IURUM) und Vorstandsvorsitzender des Zentrums für Insolvenz und Sanierung (ZIS) tätig. Seit 2008 ist zudem Dozent für Handelsrecht und Kapitalmarktrecht an der Mannheim Business School. Herr Prof. Dr. Bitter kommentiert u.a. im Münchener Kommentar zur InsO, im GmbHG-Kommentar von Scholz sowie im Bankrechts-Handbuch. Seine Forschungsschwerpunkte sind Insolvenz-, Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht. Weitere Informationen finden Sie unter www.georg-bitter.de

Die Bedeutung des StaRUG bemisst sich nicht an der (geringen) Zahl der durchgeführten Verfahren. Vielmehr wirkt die Option eines späteren StaRUG-Verfahrens ebenso wie die Alternative eines Insolvenzverfahrens auf die Verhandlungssituation in der vorinsolvenzlichen Sanierung ein. Fremdkapitalgeber müssen deshalb wissen, welche Eingriffe in ihre Rechte nach dem StaRUG möglich sind, um vor diesem Hintergrund ausloten zu können, ob ein vorinsolvenzliches Nachgeben vielleicht die wirtschaftlich bessere Variante ist. Im Mittelpunkt des Vortrags stehen die gestaltbaren Rechtsverhältnisse nach § 2 StaRUG und insbesondere die bislang zu wenig diskutierten Grenzen der Gestaltbarkeit nach § 3 Abs. 2 StaRUG. Welche Bedeutung hat diese allgemein für gegenseitige Verträge geschaffene Sonderregel bei Krediten und sonstigen Finanzierungsbeiträgen? Diskutiert wird außerdem der Sinn der Stabilisierungsanordnung nach § 49 StaRUG. 

Ich freue mich sehr, dass sich mit Herrn Prof. Dr. Bitter einer der bundesweit renommiertesten Experten sowohl im Insolvenzrecht als auch im Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht bereit erklärt hat, die oft „unsichtbaren“, vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünschten Folgen des StaRUG für die Sanierungspraxis zu analysieren und uns näherzubringen. Wir dürfen uns auf einen kurzweiligen und höchst informativen Vortrag freuen, in dessen Anschluss selbstverständlich wieder die Möglichkeit zur Diskussion besteht. Im Anschluss an die Veranstaltung wollen wir, unserer Tradition folgend, den Abend zwanglos in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen.

Für die geplante Präsenzveranstaltung ist eine Anmeldung zum Zwecke der Nachverfolgung zwingend erforderlich. Für die Durchführung der Präsenzveranstaltung gilt nach aktuellem Stand die 2G+-Regel, wobei für den Besuch der Alten Post ergänzend ein tagesaktueller Testnachweis erforderlich ist. 

Sofern Sie eine Teilnahmebescheinigung wünschen, ist (neben der Mitgliedschaft im Verein und dem Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) ebenfalls eine Anmeldung zwingende Voraussetzung.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender