Mitgliederbereich

nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

„Kryptowerte und elektronische Wertpapiere in der Insolvenz aus Verwalter-, Gläubiger- und Richtersicht“


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur dritten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises in Jahr 2022 einladen, und zwar am

Dienstag, 08. März 2022  (zweiter Dienstag im Monat), 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.


Es wird vortragen
Herr Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M., Fulda,

zum Thema
„Kryptowerte und elektronische Wertpapiere in der Insolvenz aus Verwalter-, Gläubiger- und Richtersicht“  

Herr Prof. Dr. Dominik Skauradszun, LL.M., ist Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Unternehmensrecht in Fulda, Privatdozent mit insolvenzrechtlicher venia legendi in Bielefeld und Visiting Professor of Insolvency Law in Nottingham, England. Er bearbeitet insolvenzrechtliche Themen im Kübler/Prütting/Bork, BeckOK InsR und MünchKommInsO und ist Mitherausgeber des BeckOK StaRUG. Zu Kryptowerten und elektronischen Wertpapieren hat er vielfach vorgetragen und veröffentlicht, u.a. im AcP, der ZfPW, WM und in der ZIP.

Kryptowerte nach § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG – insbesondere Währungstoken und Investment Token – sowie elektronische Wertpapiere nach § 2 eWpG werden in zukünftigen Insolvenzverfahren immer öfter eine Rolle spielen. Der Vortrag beschreibt, warum Kryptowerte und elektronische Wertpapiere zur Insolvenzmasse gehören, wie sie vom Verwalter verwertet werden können, welche besonderen Beschlüsse von den Gerichten erlassen werden und welchen Rang Anleger in der Insolvenz des Emittenten von Investment Token und elektronischen Wertpapieren haben.

Im Anschluss an den Vortrag besteht natürlich wieder die Möglichkeit zur Diskussion und zum Austausch zu diesem recht neuen und hochspannenden Thema, zu dem in jüngerer Zeit mehrere Veröffentlichungen erschienen sind, bevor wir den Abend hoffentlich erneut zwanglos in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen können.

Für die geplante Präsenzveranstaltung ist eine Anmeldung zum Zwecke der Nachverfolgung zwingend erforderlich. Die Durchführung der Präsenzveranstaltung – für die die modifizierte 2G-+-Regel gilt – ein aktueller Testnachweis ist zwingend erforderlich (auch für Geboosterte), steht natürlich unter dem Vorbehalt der Pandemiesituation. Unser Bestreben ist natürlich, eine Präsenzveranstaltung anzubieten; allerdings nur, wenn diese auch ohne Gesundheitsgefährdung durchgeführt werden kann. Nötigenfalls müssen wir wieder auf das Online-Format ausweichen. Hiervon gehen wir nach den guten Erfahrungen bei den letzten Veranstaltungen allerdings nicht aus.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender