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nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.


Risikoausschluss wegen wissentlicher Pflichtverletzung in der D&O Versicherung und Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur achten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2022 einladen, und zwar am

Dienstag, 04. Oktober 2022, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.


Es wird vortragen
Herr Rechtsanwalt Björn Fiedler, LL.M.
Master of Insurance Law,
Köln,

zum Thema
„Risikoausschluss wegen wissentlicher Pflichtverletzung in der D&O Versicherung und Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife“

 

Herr Fiedler (Geburtsjahr 1970) hat Studium und Referendariat in Köln absolviert. Nach Erhalt der Anwaltszulassung im Jahr 2001 war er zunächst als Syndikusanwalt in der internationalen Rechtsabteilung eines europäischen Baukonzerns tätig. Ab 2002 führte er seine berufliche Laufbahn als Rechtsanwalt in der Sozietät Graf von Westphalen weiter, wo er im Jahre 2007 Partner wurde. Er hat im Jahre 2010 die Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner mitbegründet, in der er bis Ende 2015 als Partner tätig war. Im Jahr 2016 hat er die Sozietät Fiedler Cryns-Moll FCM Rechtsanwälte Partnerschaft gegründet.

Björn Fiedler verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Managern und Versicherungsunternehmen in D&O Schadenfällen insbesondere mit insolvenzrechtlichem Bezug und hält regelmäßig Vorträge zu Themen der Managerhaftung. Er ist zudem als Dozent für den Masterstudiengang "Versicherungsrecht (LL.M.)" der Universität Hamburg sowie den Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht der Deutsche Anwaltakademie tätig.

Nachdem der für versicherungsrechtliche Angelegenheiten zuständige IV. Senat des BGH festgestellt hat, dass Ansprüche, die ein Insolvenzverwalter geltend macht, weil die Geschäftsführung Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife veranlasst hat, als gesetzliche Haftpflichtbestimmungen im Sinne einer Haftpflichtversicherung zu qualifizieren sind und damit grundsätzlich von dem Versicherungsumfang einer D&O-Versicherung umfasst werden, rücken etwaig verwendete Versicherungsausschlüsse in der Praxis zunehmend in den Vordergrund. Besondere Relevanz kommt insoweit dem Risikoausschluss wegen Vorliegens einer wissentlichen Pflichtverletzung zu. Dieser entstammt den Versicherungsbedingungen zur Berufshaftpflichtversicherung und ist dort bereits Gegenstand umfangreicher Rechtsprechung geworden. Entscheidungen zur D&O-Versicherung existieren indessen bisher nur vereinzelt. Im Rahmen des Vortrages wird der Umfang des Risikoausschlusses speziell vor dem Hintergrund insolvenzrechtlich geprägter Haftungskonstellationen dargestellt. 

Ich freue mich sehr, dass wir mit Herrn Fiedler erneut einen renommierten Experten zu einem hochaktuellen Thema gewinnen konnten. Nicht selten ist es die Aussicht auf die Realisierung von Ansprüchen aus Geschäftsleiterhaftung und die dahinterstehende Deckung aus einer D&O-Versicherung, die überhaupt erst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ermöglicht. Ob es sich hier um trügerische Hoffnungen handelt oder um einen wichtigen Baustein der Massemehrung, werden wir sicherlich auch in der traditionellen Diskussion im Anschluss an den Vortrag ausgiebig erörtern können, bevor wir den Abend hoffentlich erneut zwanglos in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen können.

Für die geplante Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. 

Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen. Nach derzeitigem Stand ist eine vorherige Testung nicht erforderlich, es gilt allerdings eine FFP-2-Maskenpfllicht in den Räumlichkeiten der Residenz.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender