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nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.


Umgang mit widerspenstigen Schuldnern im Eröffnungsverfahren

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur neunten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2022 einladen, und zwar am

Dienstag, 8. November 2022, 18:30 Uhr, (Achtung: Zweiter Dienstag im November!)
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.


Es wird vortragen
Herr Richter am Amtsgericht Dr. Stephan Beth, M.C.L.,
Ludwigshafen am Rhein,

zum Thema
„Umgang mit widerspenstigen Schuldnern im Eröffnungsverfahren“

 

Herr Dr. Stephan Beth, M.C.L. hat an den Universitäten Tübingen, Münster, Mannheim und Adelaide (South Australia) Rechtswissenschaft und Rechtsvergleichung studiert. Seine Promotion in Münster beschäftigt sich mit kartellrechtlichen Fragen der de facto-Standardisierung auf Softwaremärkten. Er ist seit 2007 Richter in der rheinland-pfälzischen Justiz. Von 2010 bis 2016 war er Insolvenzrichter am Amtsgericht Ludwigshafen. Von 2011-2016 leitete er nebenamtlich Referendararbeitsgemeinschaften am Landgericht Frankenthal. Im Anschluss war er bis März 2020 an den II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet und bearbeitete dort schwerpunktmäßig gesellschaftsrechtliche Fälle mit insolvenzrechtlichem Bezug. Daran schloss sich eine Abordnung an das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken an. Seit November 2020 ist Dr. Beth wieder als Insolvenzrichter am Amtsgericht Ludwigshafen tätig. Als weiterer Aufsicht führender Richter am Amtsgericht leitet er dort seit April 2021 das Insolvenzgericht, Grundbuchamt und Registergericht. Er ist Gründungsmitglied und Vize-Präsident des Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstags. Darüber hinaus ist er seit 2012 gewähltes Mitglied der Besuchskommission der Stadt Ludwigshafen zur Kontrolle der psychiatrischen Krankenhäuser. Herr Dr. Beth hält zahlreiche Vorträge zum Insolvenzrecht, insbesondere im Rahmen der Richterfortbildung, sowie auf Tagungen von Rechtspfleger- und Insolvenzverwalterverbänden. Neben zahlreichen Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht in Fachzeitschriften und Fachbüchern kommentiert er die Sicherungsmaßnahmen und das Verbraucherinsolvenzrecht im Berliner Kommentar zur Insolvenzordnung, das Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz im Kölner Kommentar zur Insolvenzordnung, liquidationsrechtliche Vorschriften im Beck-Online Großkommentar zum GmbH-Gesetz und weite Teile des Eigenverwaltungsrechts im Nomos Kommentar zum Sanierungsrecht. 

Der Vortrag beschäftigt sich mit den Besonderheiten der Amtsermittlung im Eröffnungsverfahren. Gerade im Umgang mit Schuldnern, die sich ihren Mitwirkungspflichten entziehen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Insolvenzrichter und dem Sachverständigen bzw. vorläufigen Insolvenzverwalter unabdingbar. In kaum einem Bereich des Insolvenzverfahrens unterscheidet sich die praktische Handhabung zwischen den Gerichten aber so immens. Nicht selten fehlt es schlicht an Kenntnissen über den breiten Instrumentenkasten, den die Insolvenzordnung zur Verfügung stellt. Hier möchte der Referent etwas Licht ins Dunkel bringen…

Ich freue mich sehr, dass wir mit Herrn Dr. Beth einen der profiliertesten Insolvenzrichter des Landes haben gewinnen können. Gerade der Umgang mit sich verweigernden Schuldnern stellt die Praxis immer wieder vor erhebliche Probleme. Zwar hält die Insolvenzordnung einen ganzen Instrumentenkasten an Maßnahmen bereit, in der Praxis aber ist der Erfolg von Auskunftspflicht, Vorführung, Haftandrohung oder Postsperre doch vielfach beschränkt. Umso mehr freut es mich, dass Herr Dr. Beth sich dieses in höchstem Maße praxisrelevanten Themas angenommen hat und wir aus Vortrag und Diskussion sicherlich die ein oder andere Anregung für die tägliche Arbeit mitnehmen können, bevor wir traditionell den Abend in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen.

Für die geplante Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. 

Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen. Nach derzeitigem Stand ist eine vorherige Testung nicht erforderlich, es gilt allerdings eine FFP-2-Maskenpfllicht in den Räumlichkeiten der Residenz.

Voraussichtlich vom 31.10. bis 07.11. (mittags) ist die Anmeldung freigeschaltet.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender