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nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

„Das PKoFoG: Neuregelungen des Kontopfändungsschutzes und erste Praxiserfahrungen“


Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur zweiten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises in Jahr 2022 einladen, und zwar am

Dienstag, 01. Februar 2022, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.


Es wird vortragen
Herr Rechtsanwalt Lutz G. Sudergat, Verden,

zum Thema
„Das PKoFoG: Neuregelungen des Kontopfändungsschutzes und erste Praxiserfahrungen“.

 

Herr Rechtsanwalt Lutz G. Sudergat hat nach einer Lehre zum Bankkaufmann von 1987 bis 1992 Rechtswissenschaften in Mannheim, Wien und Heidelberg studiert. Sein anschließendes Referendariat in Rheinland-Pfalz (Schwerpunkt Europarecht) mit Auslandsstation in Brüssel beim Vize-Vorsitzenden des Rechtsausschusses des EU-Parlaments und einem Ergänzungsstudium an der Verwaltungshochschule Speyer hat er 1995 mit dem 2. jur. Staatsexamen in Rheinland-Pfalz, OLG Zweibrücken, abgeschlossen. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt mit den heutigen Tätigkeitsschwerpunkten im Bankrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht zugelassen. 

Nach Stationen als Kreditsachbearbeiter bei der Volksbank Alzey-Worms eG, Referent bei der Bay. Landesbank, Bereich „Kredit-Consult“ (Sanierung / Kreditabwicklung) und einer Abordnung zum Bay. Sparkassenverband war er von 1998 bis 2004 Leiter „Recht“ der Kreissparkasse Traunstein-Trostberg, bevor er von 2004 bis 2010 Chefsyndikus und Leiter „Recht“ der Kreissparkasse Verden war. Seit 2011 ist er Direktor Marktfolge Kredit und Chefsyndikus der KSK Verden. Herr Sudergat hat eine Vielzahl an juristischen Fachbeiträgen, unter anderem zur Kontenpfändung und zum P-Konto, veröffentlicht. Seit 2000 ist er Lehrbeauftragter an verschiedenen Sparkassenakademien, seit dem Jahre 2002 Dozent für das FORUM Institut für Management, Heidelberg, und von 2009 bis 2016 Mitglied des bis 2016 eingerichteten „Arbeitskreises P-Konto“ beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Seit 12/2020 ist er Mitglied im „Umsetzungsprojekt PKoFoG“ des DSGV.

Der Vortrag stellt die Neuerungen des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes (PKoFoG) dar und beleuchtet aktuelle, daraus neu entstandene Probleme des Kontopfändungsschutzes. Themen werden die Entstehung des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes (PKoFoG), die Neustrukturierung des Kontopfändungsschutzrechtes in der ZPO, § 850k n. F., die Einrichtung und Beendigung des P-Kontos, § 850l n. F., der Schutz von Guthaben auf gemeinschaftlichen Zahlungskonten, die Wirkungen des P-Kontos, §§ 899 – 903, die Aufgaben des Vollstreckungsgerichts, §§ 904 - 907 ZPO, (zusätzliche) Aufgaben des drittschuldnerischen Kreditinstitutes, § 908 PO, die Auskunftseinholung, Datenweitergabe und Löschung, § 909 ZPO, die Verwaltungsvollstreckung, § 910 ZPO, die Änderungen InsO, § 36 InsO, und besondere insolvenzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem P-Konto und der Kontopfändung sein. Soweit vorhanden, wird über neuste Rechtsprechung des seit 1.12.2021 in Kraft getretenen Gesetzes berichtet und diese bewertet. 

RA Sudergat wird über erste Praxiserfahrungen in der Anwendung des neuen Gesetzes informieren und Auslegungsansätze aufzeigen. In einem letzten Teil wird er auch auf Änderungen der Insolvenzordnung durch das PKoFoG, aber auch das offen gebliebene Thema Verstrickung sowie auf Fragen des Fortbestandes von Zahlungskonten trotz Insolvenzeröffnung eingehen. 

Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit zur Diskussion, bevor wir den Abend hoffentlich erneut zwanglos in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen können.

Für die geplante Präsenzveranstaltung ist eine Anmeldung zum Zwecke der Nachverfolgung zwingend erforderlich. Die Durchführung der Präsenzveranstaltung – für die die 2G-Regel - in der Alten Post 2G-+ - gilt, steht natürlich unter dem Vorbehalt der Pandemiesituation. Unser Bestreben ist natürlich, eine Präsenzveranstaltung anzubieten; allerdings nur, wenn diese auch ohne Gesundheitsgefährdung durchgeführt werden kann. Nötigenfalls müssen wir wieder auf das Online-Format ausweichen. Hiervon gehen wir nach den guten Erfahrungen bei den letzten Veranstaltungen allerdings nicht aus.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender