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des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

«Darf´s ein bisschen mehr sein? – Insolvenzverwaltervergütung und die Überzeugungskraft des Perspektivwechsels in der Argumentation»

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur zweiten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2024 einladen, und zwar am

Dienstag, 06. Februar, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen
Frau Dipl.-Rechtspflegerin (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. (Com.),
SachverständigenInstitut für Insolvenz- und Wirtschaftsrecht, Alsdorf,

zum Thema
„Darf´s ein bisschen mehr sein? – Insolvenzverwaltervergütung und die Überzeugungskraft des Perspektivwechsels in der Argumentation“. 

Dipl.-Rechtspflegerin (FH) Sylvia Wipperfürth, LL.M. (Com.) ist Leiterin des SachverständigenInstituts für Insolvenz- und Wirtschaftsrecht, Referentin, Autorin und Mediatorin BM®. Sie verfügt über langjährige Berufspraxis in der Abwicklung von Insolvenzverfahren und einschlägige Erfahrungen im Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzrecht, ist ausgewiesen durch zahlreiche Veröffentlichungen zu insolvenzrechtlichen Spezialfragen und Autorin diverser Fachbücher sowie Mitwirkende bei Insolvenzrechtskommentaren (u.a. Kübler/Prütting/Bork und Graf-Schlicker: In-sO-Kommentar). Frau Wipperfürth ist Mitherausgeberin der InsbürO und Mitglied im „Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.“ und dem „Bundesvereinigung der Sachbearbeiter in Insolvenzsachen e.V.“. Seit 2012 ist sie als Referentin für die Fachbereiche Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckung, Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsmediation (InsR), Kommunikations-/Führungskräftetrainings (InsR) sowie externe Begleitung von Prozessoptimierung „Kanzleimanagement“ bundesweit tätig. Überdies ist sie gerichtlich bestellte Sachverständige im Bereich der insolvenzrechtlichen Schlussrechnungsprüfung.

Es ist der Einzelfall, der für die Bemessung der Vergütung des Insolvenzverwalters eine Rolle spielt. Neben der Ermittlung der Berechnungsgrundlage stellt die Begründung der Erhöhungsfaktoren eine stets besondere Herausforderung dar. Über den „Katalog“ des § 3 Abs. 1 InsVV hinaus sind zahlreiche Einzelfälle Gegenstand von (ober-)gerichtlichen Entscheidungen gewesen. Aber auch diese Tatsache bietet allenfalls Referenzen, aber keine Rechtssicherheit für künftige Vergütungsanträge und – festsetzungen, denn jeder Einzelfall ist anders (zu argumentieren und zu werten). Gleichwohl stellt sich die Referentin die Fragen: Gibt es ihn, den roten Faden, dem man bei der Argumentation eines Erhöhungsfaktors folgen kann? Welche Kohärenz besteht zwischen dem Berichtswesen und Vergütungsantrag? Wann beginnt die kluge Vorbereitung eines Vergütungsantrags und welche Rolle spielt ein Perspektivwechsel dabei? Und nicht zuletzt wie notwendig oder lästig sind Vergleichsrechnungen und Gesamtbetrachtungen?  Nicht als Besserwisser, nicht als Lagerkritiker, nicht als Nörgler, nicht als manipulativer Anstifter, sondern als Ideengeber für den Umgang mit einer Rechtslage, wie sie aktuell umzusetzen ist, so versteht sich die Referentin. Sie möchten sich ein eigenes Bild machen? Fühlen Sie sich herzlich eingeladen!

Ich freue mich, dass wir Frau Wipperfürth erneut für einen Vortrag vor dem AK InsO gewinnen konnten. Mit ihrem Thema trifft sie sicherlich den Nerv vieler Beteiligter am Insolvenzverfahren, ist doch die „richtige“ Vergütung immer wieder Gegenstand hitziger Diskussionen. Wie üblich, wollen wir im Anschluss an die Veranstaltung auch dieses Mal die Gemüter in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) wieder abkühlen und den Abend traditionsgemäß gemeinsam ausklingen lassen. 

Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.

Voraussichtlich vom 29.01. bis 05.02. (mittags) ist die Anmeldung freigeschaltet.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender