Mitgliederbereich

nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.


«Der Insolvenzbegriff in Europa»

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur dritten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2024 einladen, und zwar am

Dienstag, 05. März, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen
Herr Prof. Dr. Reinhard Bork
Universität, Hamburg, 


zum Thema
„Der Insolvenzbegriff in Europa“. 

Herr Prof. Dr. Bork ist am 24. Februar 1956 in Köln geboren. Er hat Rechtswissenschaften in Münster studiert. Dort erfolgte 1984 seine Promotion zum Dr. iur., 1988 seine Habilitation. 1989 wurde er an die Universität Bonn berufen. 1990 erfolgte die Berufung an den Fachbereich Rechtswissenschaft I der Universität Hamburg. Dort war er bis zu seiner Emeritierung am 31. März 2022 Inhaber des Lehrstuhls für Zivilprozess- und Allgemeines Prozessrecht; von 1992 bis 1998 war er nebenamtlich Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg; 1993/94 Dekan; von 2005 bis 2010 Prodekan und Leiter des juristischen Prüfungsamtes. 2010/2011 und 2015/2016 absolvierte er einjährige Forschungsaufenthalte an der Universität Oxford als Robert S. Campbell Visiting Fellow des Magdalen College. 2019 - 2022 hatte er eine Professur für internationales Insolvenzrecht an der Radboud University Nijmegen/NL inne (zusätzlich zum Lehrstuhl in Hamburg). Seitdem ist er dort Visiting Professor. Außerdem ist er seit 2020 Senior Research Fellow am Commercial Law Centre, Harris Manchester College, Oxford/UK.

Die Europäische Kommission hat am 7. Dezember 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vorgelegt. Sie beschäftigt sich im Wesentlichen mit Regelungen zum Insolvenzanfechtungsrecht (Art. 6-12), zum asset tracing (Art. 13-18), zum Prepack-Verfahren (Art. 19-35), zur Insolvenzantragspflicht (Art. 36 f.), zur Liquidation zahlungsunfähiger Kleinstunternehmen (Art. 38-57), zum Gläubigerausschuss (Art. 58-67) und zur Transparenzverbesserung (Art. 68). An verschiedenen Stellen verwendet dieser Vorschlag die Begriffe „Insolvenz“ (Art. 2 lit. p), „Zahlungsunfähigkeit“ (Art. 23, 36-38, 41) sowie „wahrscheinliche Insolvenz“ (Art. 23), freilich ohne diese Ausdrücke näher zu definieren. Stattdessen wird in Art. 23 mit der Formulierung „nach nationalem Recht zahlungsunfähig“ auf das nationale Recht verwiesen. Lediglich in Art. 38 Abs. 2 wird eine erste, allerdings noch sehr grobe Definition angeboten, und zwar mit der Formulierung: „Ein Kleinstunternehmen gilt für die Zwecke des vereinfachten Liquidationsverfahrens als zahlungsunfähig, wenn es generell nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen.“ Allerdings wird auch dort gleich wieder auf das nationale Recht verwiesen, wenn es in Absatz 2 Satz 2 heißt: „Die Mitgliedstaaten legen fest, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass ein Kleinstunternehmen generell nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, und stellen sicher, dass diese Bedingungen klar, einfach und für das betreffende Kleinstunternehmen leicht feststellbar sind.“

Eine echte Harmonisierung der angesprochenen Themenkreise ist so nicht zu erreichen, weil die Auslösetatbestände in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich definiert werden. Prof. Bork hat deshalb zusammen mit seinen niederländischen Kollegen Michael Veder und Ben Schuijling von der Radboud Universität in Nijmegen ein Forschungsprojekt aus der Taufe gehoben, dass sich mit der Definition der genannten Begriffe im Europäischen Recht befasst. Es geht also um die Frage, was in einer Verordnung oder Richtlinie der EU unter dem Begriff der Insolvenz oder dem der Zahlungsunfähigkeit verstanden werden soll. Der Vortrag analysiert die unterschiedlichen Definitionen in den Mitgliedstaaten, präsentiert die sich daraus ergebenden Probleme und stellt im Hinblick auf die Harmonisierungsrichtlinie mögliche Lösungswege vor.

Ich freue mich sehr, dass Herr Prof. Dr. Bork zugesagt hat, vor dem Arbeitskreis sein neuestes Forschungsprojekt vorzustellen, das eines der ganz „heißen Eisen“ der europäischen Harmonisierung des Insolvenzrechts anfasst. Wir dürfen sehr gespannt sein, was andere Staaten unter „Insolvenz“ verstehen und wo eine – aus meiner Sicht wünschenswerte – Harmonisierung der Insolvenzgründe ansetzen kann.

Mit zweifellos zahlreichen neuen Impulsen und Denkanstößen versehen, wollen wir den Abend traditionsgemäß in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) gemeinsam ausklingen lassen. 

Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.


Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender