«Abgrenzung von Masse- und Insolvenzforderungen, Aktuelles zur Forderungsanmeldung und zum masseunzulänglichen Verfahren»
Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
ich darf Sie herzlich zur fünften Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2024 einladen, und zwar am
Dienstag, 07. Mai, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.
Es wird vortragen
Herr. Prof. Dr. Gerhard Pape,
Richter am Bundesgerichtshof a.D
zum Thema
„Abgrenzung von Masse- und Insolvenzforderungen, Aktuelles zur Forderungsanmeldung und zum masseunzulänglichen Verfahren.“.
Herr RiBGH a.D. Prof. Dr. Gerhard Pape war von April 2008 bis zum Jahresende 2019 Richter am Bundesgerichtshof. Er war Mitglied des IX. Zivilsenats, der unter anderem für das Insolvenzrecht zuständig ist. Der Referent ist Mitherausgeber der ZInsO und Verfasser zahlreicher Beiträge zu Fragen des Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzverfahrens in verschiedenen juristischen Fachzeitschriften. Ferner ist er Mitherausgeber und Mitautor des 2012 im NWB-Verlag erschienen Kommentars von Pape/Uhländer zur Insolvenzordnung und der Gesamtdarstellung Pape/Reichelt/Schultz/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 3. Aufl., NJW-Schriftenreihe, 2022, sowie Mitautor des von Prütting/Bork/Jacoby herausgegebenen Kommentars zur Insolvenzordnung und verschiedener Handbücher und Monografien zum Insolvenzrecht. Seit 1990 ist er regelmäßig als Referent auf Fachtagungen und Seminaren hauptsächlich zum Insolvenzrecht tätig. Im Juli 2016 hat ihn die Georg-August-Universität Göttingen zum Honorarprofessor ernannt. Seit drei Jahren ist der Referent Präsident des Deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzgerichtstags.
Die Abgrenzung zwischen Insolvenz- und Masseforderungen ist ein Dauerthema in der Rechtsprechung zum Insolvenzrecht. Der Versuch, statt bloßer Insolvenzforderungen Masseverbindlichkeiten zu erlangen, die dem Gläubiger ein Recht auf Vorwegbefriedigung geben, ist allgegenwärtig. Gerade in den letzten Jahren häufen sich die Bestrebungen, den Kreis der bevorrechtigten Forderungen gegen die Insolvenzmasse immer mehr auszuweiten. Gegenstand und Ziel des Vortrags soll es sein, die Unterschiede zwischen Masse- und Insolvenzforderungen systematisch darzustellen und eine klare Abgrenzung zwischen Masseforderungen und Insolvenzforderungen zu liefen. Anhand zahlreicher Beispiele aus den letzten Jahren soll erläutert werden, welche Verbindlichkeiten aus der Masse befriedigt werden müssen und wann nur Insolvenzforderungen vorliegen, die zur Insolvenztabelle anzumelden sind. Soweit es um die Durchsetzung der Forderungen geht, hat es in der jüngeren Zeit ebenfalls eine Reihe von Entscheidungen gegeben, die zur Klärung verschiedener Streitfragen geführt haben. Diese Entscheidungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis sollen näher erläutert werden. Schließlich soll auch das Verfahren bei Masseunzulänglichkeit (§§ 208 ff. InsO) in den Blick genommen werden, bei dem es ebenfalls interessante neue Entwicklungen gibt.
Ich freue mich sehr, dass Herr Prof. Dr. Pape sich bereit erklärt hat, erneut vor dem Arbeitskreis zu sprechen. In seinem Vortrag widmet er sich gleich drei für die Insolvenzpraxis hochrelevanten Themenkomplexen. Hier auf dem aktuellen Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur zu sein, ist sicherlich für alle im Insolvenzrecht Tätigen unverzichtbar. Mein Dank gilt deshalb bereits jetzt Herrn Prof. Dr. Pape, dass er die sich aktuell stellenden Fragen für uns in seiner stets kurzweiligen und spannenden Art aufbereitet. Im Anschluss an den Vortrag und eine vertiefende Diskussion wollen wir den Abend traditionsgemäß in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) gemeinsam ausklingen lassen.
Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen. Voraussichtlich vom 29.04. bis zum 06.05.2024 ist die Anmeldung freigeschaltet.
Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Dr. Peter Laroche
Vorsitzender