Mitgliederbereich

nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.


Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

die zehnte Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises in diesem Jahr findet im Anschluss an unsere Mitgliederversammlung statt, und zwar am

Dienstag, 6. Dezember 2022, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.


Es wird vortragen
Herr Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel,
Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Weilheim,

zum Thema
„Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa“. 

Herr Dr. Robert Hänel studierte von 1989 bis 1994 Jura in Augsburg. Im Anschluss arbeitete er als Assistent von Prof. Dr. Christoph Paulus an der Humboldt-Universität zu Berlin, wo er auch promovierte und von 1996 bis 1998 sein Referendariat absolvierte.

Ab 1999 begann er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter in Peißenberg in der Kanzlei seines Schwiegervaters. Seit 2009 ist er Partner der 2007 gegründeten Sozietät Anchor Rechtsanwälte, einer auf Insolvenz und Restrukturierung spezialisierten Kanzlei mit zwischenzeitlich rund 150 Mitarbeitern und 13 Standorten in Deutschland. Seit 1999 wird er als Insolvenzverwalter und Sachwalter in Insolvenzverfahren bestellt. Darüber hinaus berät er regelmäßig in Konstellationen mit Insolvenzbezug und vertritt Mandanten gerichtlich und außergerichtlich.

Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das internationale Insolvenzrecht. Er ist Autor und Mitautor mehrerer Publikationen in diesem Bereich, darunter zwei Kommentare zur EuInsVO. 1998 trat er INSOL bei und arbeitet seit vielen Jahren in Ausschüssen von INSOL International und INSOL Europe mit. Er ist Mitglied im Vorstand des Verbands Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID), den er auch im EIP (Association of European Insolvency Practitioners' Organizations) vertritt. Im Jahr 2020 wurde er vom International Insolvency Institute (III) als Mitglied aufgenommen und er gehört der Expertengruppe an, die die Europäische Kommission bei der Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts berät.

„Wenn die EU-Kommission einmal den Fuß in der Tür hat, bekommt man sie nicht mehr aus dem Zimmer.“ So beschrieb ein Kommissionsmitarbeiter den Prozess der Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa, der als Baustein der Kapitalmarktunion seit der Erweiterung der EuInsVO 2015 deutlich an Fahrt aufgenommen hat. Noch während der Umsetzungsfrist für die Restrukturierungsrichtlinie begannen die Vorarbeiten für die nächste Richtlinie, die sich mit verschiedenen Themen im Umfeld von Liquidations-Insolvenzverfahren befassen wird. Der Vortrag wirft einen Blick auf die jüngere Historie und die Mechanismen der EU-Gesetzgebung zur Harmonisierung des Insolvenzrechts und wagt einen Ausblick, welche Themen der nächste Richtlinienvorschlag enthalten wird, den die Kommission noch im Dezember zu veröffentlichen plant

Ich freue mich sehr, dass wir mit Herrn Dr. Hänel einen Referenten gewinnen konnten, der nicht nur zu den ausgezeichnetsten Kennern des Europäischen Insolvenzrechts gehört, sondern auch jemanden, der sein Ohr ganz dicht „an Brüssel“ hat. Auch wenn zum Zeitpunkt der Veranstaltung die seit langem angekündigten Vorschläge der EU-Kommission voraussichtlich noch nicht bekannt gemacht wurden, bin ich mir sicher, dass wir einen sehr spannenden Abend mit interessanten Ausblicken darauf erleben werden, wie sich das Insolvenzrecht in den kommenden Jahren durch die immer fortschreitende europäische Überlagerung des Rechts und immer tiefer werdende europäische Integration entwickelt. Das Thema wird zweifelsfrei auch wieder zu einer lebhaften Diskussion anregen, bevor wir den Abend und das Vortragsjahr zwanglos in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen können.

Für die geplante Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. 

Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen. Nach derzeitigem Stand ist eine vorherige Testung nicht erforderlich, es gilt allerdings eine FFP-2-Maskenpfllicht in den Räumlichkeiten der Residenz (nicht am Sitzplatz).

Voraussichtlich vom 28.11. bis 5.12. (mittags) ist die Anmeldung freigeschaltet. 

Für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist eine Anmeldung nicht erforderlich. 

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender