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des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.


Nachlassinsolvenz – ein Blick hinter die Kulisse

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur dritten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2023 einladen, und zwar am

Dienstag, den 7. März 2023, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.


Es wird vortragen
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth,
WELLENSIEK Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter PartG mbH,
Köln,

zum Thema
„Nachlassinsolvenz – ein Blick hinter die Kulisse“. 

Herr Prof. Dr. Jan Roth ist Rechtsanwalt in Köln, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Erbrecht und Steuerrecht und Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Sein praktischer und wissenschaftlicher Schwerpunkt liegt im Bereich der Nachlassinsolvenz. Sein mit dem Co-Autor Jürgen Pfeuffer veröffentlichtes Handbuch zur Nachlassinsolvenz war in 2008 die erste umfassende Bearbeitung der Rechtsmaterie, die materielles Erbrecht darstellt, im deutschen Recht aber aus historischen Gründen im Insolvenzrecht kodifiziert ist. In 2018 erschien das Praxishandbuch Nachlassinsolvenz in 2. Auflage; die 3. Auflage befindet sich in Vorbereitung. Zudem hat Herr Prof. Dr. Roth viele Fachaufsätze im Bereich der Nachlassinsolvenz veröffentlicht und Vorträge zum Thema gehalten. Seit Juli 2022 ist er Mitherausgeber der Zeitschrift ZVI, die seither ihren Titel in „Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz“ erweitert hat.

Das Nachlassinsolvenzverfahren stellt eine insolvenzrechtliche Sondermaterie dar, die im Kanon des deutschen Rechts dem Erbrecht zuzuordnen ist. Verfahrensrechtlich bedient sich das deutsche Recht zur Bewältigung krisenbefangener Nachlässe aus rechtshistorischen Gründen des Insolvenzrechtes. Schwerpunkt des Vortrages werden die erbrechtlichen Ansprüche bilden, die zur Anreicherung der Insolvenzmasse im Nachlassinsolvenzverfahren führen. Zudem werden die besonderen Ränge der Insolvenzforderungen im Nachlassinsolvenzverfahren dargestellt: 7 zusätzliche Ränge gegenüber dem „normalen“ Insolvenzverfahren. Nicht zuletzt werden einige der besonderen Erkenntnisquellen angesprochen, die für die Aufklärung der Vermögensverhältnisse des Erblassers nützlich sind.

Ich freue mich, dass Herr Prof. Dr. Roth uns mit hinter die Kulissen eines Rechtsgebietes nimmt, das trotz seiner hohen Praxisrelevanz viel zu wenig beleuchtet wird und immer noch zu den Exoten innerhalb des Insolvenzrechts gehört. Nach sicherlich spannenden Einblicken und einer lebhaften Diskussion werden wir traditionsgemäß auch dieses Mal den Abend in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen.

Für die geplante Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. 
Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen. Nach derzeitigem Stand ist eine vorherige Testung nicht erforderlich, es gilt allerdings möglicherweise eine FFP-2-Maskenpfllicht in den Räumlichkeiten der Residenz.

Voraussichtlich vom 27. Februar bis 06. März (mittags) ist die Anmeldung freigeschaltet. 

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender