Mitgliederbereich

nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

«Insolvenzabhängige Lösungsklauseln»

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

ich darf Sie herzlich zur siebten Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises im Jahr 2023 einladen, und zwar am
 

Dienstag, den 5. September 2023, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.


Es wird vortragen
Herr Prof. Dr. Florian Jacoby,
Universität Bielefeld,

zum Thema
„Insolvenzabhängige Lösungsklauseln“. 

Herr Prof. Dr. Florian Jacoby ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zi-vilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bielefeld. Er hat zahlreiche Veröffentlichungen zum Privat- und Verfahrensrecht verfasst. Ein bedeu-tender Forschungsschwerpunkt liegt im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht. Un-ter anderem ist er Mitherausgeber und Mitautor des KPB, Kommentar zur InsO, so-wie des Jacoby/Thole, StaRUG-Kommentar, im Jaeger kommentiert er §§ 103 ff. InsO. Er hat die im Auftrag des BMJV in 2017/2018 durchgeführte „ESUG-Evaluation“ maßgeblich mitverantwortet, die wichtige Impulse für das SanInsFoG geliefert hat. Prof. Dr. Jacoby ist Mitglied des Herausgeberbeirats von ZRI und ZIP. Auch als Referent nimmt er vielfach auf Tagungen und Seminaren zu aktuellen Fragen des Insolvenzrechts Stellung.

Rechtfertigt die Insolvenz einer Vertragspartei die Lösung vom Vertrag durch die andere Vertragspartei? Es gibt Verträge, die schon kraft Gesetzes bei Insolvenz ei-ner Vertragspartei nicht fortgeführt werden sollen. Entsprechende Anordnungen enthält die InsO selbst in §§ 104, 115, darüber hinaus knüpft namentlich das Perso-nengesellschaftsrecht an die Insolvenz eines Gesellschafters dessen Ausscheiden.

Ob sich eine Vertragspartei sonst durch vertragliche Regelung vorbehalten kann, sich bei Insolvenz des Vertragspartners zu lösen, ist Gegenstand des Streits um die Insolvenzbeständigkeit von insolvenzabhängigen Lösungsklauseln. Ursprünglich hat sich der IX. Zivilsenat hier im Interesse einer ungestörten Sanierung gegen die Wirksamkeit solcher Klauseln im Falle eines Energielieferungsvertrags positioniert (BGH, Urteil vom 15. November 2012 – IX ZR 169/11, BGHZ 195, 348). Dem ist der VII. Senat für einen Bauvertrag im Interesse der Vertragsfreiheit entgegengetreten und hat § 8 Abs. 2 VOB/B für insolvenzfest erachtet (BGH, Urteil vom 7. April 2016 – VII ZR 56/15 –, BGHZ 210, 1). Anlässlich eines Beförderungsvertrags hat der IX. Zivilsenat mit Urteil vom 27. Oktober 2022 (IX ZR 213/21 –, BGHZ 235, 36) nunmehr eine differenzierende Lösung entwickelt.

Das Referat nimmt diese Neujustierung der Rechtsprechung, aber auch die lö-sungsklauselspezifische Regelung in § 44 StaRUG zum Anlass, der Problematik von Lösungsklauseln erneut von Grund auf nachzugehen. Dafür ist nicht nur nach den unterschiedlichen Vertragstypen, sondern auch den verschiedenen möglichen materiellen (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) und formellen (Insolvenzantrag, Insolvenzeröffnung) Lösungstatbeständen zu unterscheiden, um über die unter-schiedlichen Wirksamkeitsgrenzen (§ 119 InsO, Insolvenzanfechtung, AGB-Kontrolle, Rechtsmissbrauch) zu befinden.

Ich freue mich sehr, dass wir mit Herrn Prof. Dr. Jacoby einen absoluten Experten und exzellenten Wissenschaftler auf dem Gebiet des Insolvenz- und Sanierungs-rechts gewinnen konnten, um uns die aktuellen Entwicklungen rund um die hoch-komplexen, gleichzeitig in der Praxis sowohl für Gläubiger als auch Schuldner und ihre Berater so eminent wichtigem Fragenstellungen der insolvenz- und krisenbe-zogenen Lösungsklauseln näher zu bringen und mit uns zu diskutieren. Im An-schluss an die Veranstaltung wollen wir den Abend traditionsgemäß in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen.

Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.

Voraussichtlich vom 28.08. bis 04.09. (mittags) ist die Anmeldung freigeschaltet.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender