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nächste Veranstaltung
des Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.

«Das „richtige“ Sanierungsverfahren aus steuerlicher Sicht»

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

die zehnte Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises in diesem Jahr findet im Anschluss an unsere Mitgliederversammlung statt, und zwar am

Dienstag, den 05. Dezember 2023, 18:30 Uhr,
Residenz am Dom, An den Dominikanern 6-8, 50668 Köln, Albertus-Magnus-Saal.

Es wird vortragen
Herr Dr. Günter Kahlert, 
Rechtsanwalt, Steuerberater, 
Flick Gocke Schaumburg, Hamburg,

zum Thema
„Das „richtige“ Sanierungsverfahren aus steuerlicher Sicht“. 

Herr Dr. Günter Kahlert hat Rechtswissenschaften in Osnabrück studiert (1994 Dr. iur.). Er ist seit 1995 Rechtsanwalt und seit 2000 Steuerberater. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht. Er ist Mitglied des Fachausschusses Sanierung und Insolvenz (FAS) im Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Gastdozent an der Bundesfinanzakademie und Vorsitzender des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht e.V. Herr Dr. Günter Kahlert veröffentlicht regelmäßig auf den Gebieten des Sanierungs- und Insolvenzsteuerrechts. Er ist unter anderem Autor des Werkes Restrukturierungssteuerrecht, 2022.

Mit Art. 1 und Art. 25 SanInsFoG v. 22.12.2020 hat der Gesetzgeber die Richtlinie Restrukturierung und Insolvenz v. 20.6.2019 durch Schaffung des StaRUG umgesetzt.

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) hat der Unternehmer nunmehr die Wahl zwischen Insolvenzverfahren (Insolvenzplan), Restrukturierungsplan oder Sanierungsmoderation. Die Entstehung oder der Wegfall von Steuertatbeständen, die ein Insolvenzverfahren auslösen würde, kann ggf. durch einen Restrukturierungsplan oder einen Sanierungsvergleich vermieden werden. Dies beruht auf den unterschiedlichen Rechtswirkungen der Verfahren, an welche die Steuertatbestände gem. § 38 AO anknüpfen. Mit seinem Vortrag bringt Herr Dr. Kahlert uns die komplexen steuerrechtlichen Folgen näher, die bei der Beratung und Wahl des „richtigen“ Sanierungsverfahrens zu beachten sind. Erste und zweite Berichtigung von Umsatz- und Vorsteuer sind ebenso Thema, wie umsatz- und körperschaftliche Organschaft, Verschonungsabschlag und Abzugsbetrag, Betriebsaufspaltung, Freiheit des Sanierungsertrags, Nichtabziehbarkeit nicht genutzter Verluste sowie die Steuerhaftung.

Ich freue mich, dass Herr Dr. Kahlert sich bereit erklärt hat, uns eine bislang wenig diskutierte, aber höchst praxisrelevante Facette der unterschiedlichen Sanierungsverfahren zu beleuchten. Im Anschluss an Vortrag und Diskussion wollen wir auch dieses Mal den Abend traditionsgemäß in der Alten Post bei Kölsch und einigen kleinen Häppchen (Selbstzahler) ausklingen lassen.

Für die Präsenzveranstaltung wird eine Anmeldung erbeten. Sie ist erforderlich, wenn Sie (unter den weiteren Voraussetzungen: Mitglied im Verein, Besuch von mindestens vier Veranstaltungen) eine Teilnahmebescheinigung wünschen.

Voraussichtlich vom  27.11. bis 05.12. (mittags) ist die Anmeldung freigeschaltet. 

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

bin ich Ihr

Dr. Peter Laroche
Vorsitzender