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Vortrag 12.Januar 2010
des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

die nächste Vortragsveranstaltung unseres Arbeitskreises findet statt am

Dienstag, dem 12. Januar 2010, 18:30 Uhr

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln,
Camphausen-Saal, Erdgeschoss


Es wird vortragen

Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Reuter, M.C.J., Düsseldorf

zum Thema


„Wie insolvenzfest sind Sicherheiten bei Konsortialfinanzierungen und deren Refinanzierung?“

Wir freuen uns ganz besonders, dass sich Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Reuter bereit erklärt hat, zu einem Thema zu referieren, dass angesichts der Finanzkrise sowohl für Insolvenzverwalter als auch für Bankenvertreter von besonderem Interesse sein dürfte. Die Tätigkeitsschwerpunkte des Referenten liegen bei strukturierten Finanzierungen (vor allem Projekt – und Objekt-Finanzierung), PPP sowie bei Restrukturierungen und Sanierungen. Hierzu gehört auch umfangreiche Erfahrung im Gesellschaftsrecht und im Bereich „Distressed M&A“. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt war Dr. Reuter elf Jahre Justitiar im Thyssen-Konzern. Aus der Vielzahl seiner Veröffentlichungen seien die jüngsten Beiträge „Projektfinanzierung und Kapitalmarkt, WM 2009, 2057“ und  der mit Marco Buschmann veröffentlichte Aufsatz „Sanierungsverhandlungen mit Krediterwerbern: Strategien „alternativer Investoren“ auf dem rechtlichen Prüfstand, ZIP 2008, 1003“ besonders hervorgehoben.

Banken verlangen bei Finanzierungen Sicherheiten. Bei Konsortialfinanzierungen treten mehrere Kreditgeber auf, deren Kreis sich verändern kann. Die Konsortialbanken refinanzieren sich teilweise ohne Bezug zu der betreffenden Finanzierung, teilweise aber auch durchaus projekt-/objektbezogen. Letzteres gilt insbesondere bei der Refinanzierung durch Förderbanken. Nun hat die Finanzkrise den Wunsch der Refinanzierer deutlich verstärkt, sich bei der Finanzierung nicht nur auf die Bonität ihrer Schuldner, das heißt der Konsortialbanken, zu verlassen, sondern Sicherheiten zu erhalten. Als Sicherheit kommen im vorliegenden Zusammenhang insbesondere (1) die Kreditansprüche der Konsortialbanken gegen den Kreditnehmer („Projektkreditansprüche“) und (2) eine Beteiligung an den Sicherheiten der Konsortialbanken in Betracht, jeweils in einem Umfang, der dem Anteil der betreffenden Refinanzierung an der Finanzierung entspricht.
Der Referent geht in seinem Vortrag aus aktuellem Anlass der Frage nach der Zuverlässigkeit dieser Sicherheiten in der Insolvenz (1) des Kreditnehmers, (2) einer Konsortialbank, (3) des Sicherheitentreuhänders und (4) des Zahlungsagenten der Konsortialbanken nach. Der Vortrag beleuchtet dabei nicht nur die Rechtsposition der Refinanzierungsbank, sondern auch die der Konsortialbanken in der Insolvenz eines der anderen genannten Beteiligten.
Wir dürfen auf ein interessantes Referat gespannt sein. Zugleich hoffen wir angesichts der großen praktischen Relevanz des Themas auf eine rege Diskussion im Anschluss an den Vortrag.
Gäste sind – wie immer – herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
bin ich Ihr
Prof. Dr. Vallender
Vorsitzender


 

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